Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 81

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Ich möchte auf noch einen Punkt eingehen. Es ist auch heute noch so, dass in vielen Teilen der Welt die Todesstrafe von Staaten dazu missbraucht wird, die eigene Macht zu erhalten, Andersdenkende legal ausschalten zu können. In nahezu jedem Staat, der die Todesstrafe anwendet, sind Tendenzen erkennbar, mit der Todesstrafe Politik zu betreiben und Angehörige bestimmter Rassen, Religionen, ethnischer Gruppen und Minderheiten zu unterdrücken. Das muss man ganz eindeutig bekämpfen.

Und da wir uns heute im Zuge der Vergangenheitsbewältigung schon sehr eindringlich auch mit der eigenen österreichischen Vergangenheit beschäftigt haben, bringe ich noch einen Entschließungsantrag ein, in dem es um Folgendes geht:

Nach 1945 wurden Patrioten und Widerstandskämpfer, die durch die NS-Justiz verurteilt wurden, nachträglich rehabilitiert. Was in Österreich noch nicht erfolgt ist, ist eine Beschäftigung mit der Zeit des Austrofaschismus insofern, als man auch ganz klar gegen die Verhängung von standesrechtlichen Todesurteilen gegen demokratische Freiheitskämpfer im Februar 1934 auftritt und sich darauf verständigt, dass diese Menschen, die unter dem Dollfuß-Schuschnigg-Regime zu Tode gekommen sind – es waren auch sehr viele sozialdemokratische Funktionäre und Abgeordnete dabei –, zu Unrecht hingerichtet worden sind.

Der Bundesminister für Justiz hat in einer Anfragebeantwortung auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl und Dr. Jarolim geschrieben:

"Eine darüber hinausgehende Aufschiebung oder Nichtigerklärung von Urteilen ist Frage eines parlamentarischen Willensbildungsprozesses, in dessen Rahmen das juristische Expertenwissen des Bundesministeriums für Justiz zur Verfügung steht."

Deshalb bringen wir heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordnete Heinzl, Dr. Jarolim und Genossen betreffend Rehabilitierung von Opfern des Austrofaschismus zur 34. Sitzung des Nationalrates (TOP 4) – Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 104/A (E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch und Genossen betreffend Bekämpfung der Todesstrafe (86 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, in geeigneter Bezugnahme auf die nach 1945 erfolgte Rehabilitierung der durch die NS-Justiz verurteilten Patrioten und Widerstandskämpfer nunmehr dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, durch welchen eine Rehabilitierung jener Justizopfer des Austrofaschismus ermöglicht wird, deren politische Grundmotivation für ihre Widerstandstätigkeit die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der österreichischen Demokratie war."

*****

Ich hoffe, dass sich im Zusammenhang mit dieser Debatte vielleicht auch einmal im ÖVP-Klub eine Diskussion über das Dollfuß-Bild ergibt, das immer noch in dessen Räumen hängt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.55

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

13.55

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr viel zu dem gemeinsamen Entschließungsantrag der vier Fraktionen gesagt worden, daher kann ich es relativ kurz machen.


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