Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 121

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Das heißt, dass unser Bildungsangebot gleichzeitig ausgeweitet werden kann.

Das Südtiroler Hochschulbildungsangebot weist übrigens – anders, als es derzeit noch an den Innsbrucker Universitäten ist – bereits einige Neuerungen auf, die wir in naher Zukunft auch in Österreich umsetzen werden. Es gibt dort nämlich bereits jetzt die Möglichkeit, an den staatlichen Universitäten innerhalb eines einzelnen staatlichen Universitätslehrganges mehrsprachigen Unterricht, und zwar nicht nur in Deutsch und Italienisch, sondern auch in Englisch und Französisch, zu erhalten. Ich finde es schön, dass die Österreicher jetzt dieses Angebot verstärkt nutzen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Viele Studenten haben jetzt bereits Teilzeitjobs angenommen, einerseits, um später höher qualifiziert zur Gänze ins Berufsleben einzusteigen, andererseits auch deshalb, weil sie darauf angewiesen sind, neben ihrem Studium Geld zu verdienen. Sie werden künftig auch die Möglichkeit haben, ihr Studium zügig abzuschließen, indem für das letzte Jahr ihres Studiums Studienbeihilfe gewährt wird, wenn sie ihre Berufstätigkeit aufgeben, um zu einem raschen Abschluss zu kommen.

Es freut mich also, dass dadurch die in den letzten Jahren immerhin signifikant gesunkenen Studienabbruchsquoten in Österreich weiter gesenkt werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Novelle zum Studienförderungsgesetz erleichtert es den Studenten jedenfalls, das passende Studienangebot zu nützen und ihre Studienzeit zu verkürzen. Die Ausweitung und Flexibilisierung des Anspruchs auf Studienbeihilfe ist im Sinne aller Studierenden, vor allem aber im Interesse der sozial Schwachen und im Interesse jener, die sich noch etwas abseits des Mainstreams bewegen und sich für ein Studium des Bakkalaureats oder an einer Privatuniversität oder an einer Fachhochschule in Südtirol entschieden haben. Dadurch wird ein weiterer Schritt in Richtung unseres Zieles gemacht, die Zahl der Studienabbrecher zu verringern, soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten und mit der Lebenszeit junger Menschen schonend umzugehen.

Geschätzte Damen und Herren! Ich freue mich, dass alle Parteien diesem Gesetz zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

16.46

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Es wurde schon gesagt, dass man sich durchaus freuen kann, dass hier eine Materie einstimmig verabschiedet wird, die die Situation der Studierenden hinsichtlich Studienbeihilfen eindeutig verbessert. Es ist dies eine Materie, die durchaus auch über die Fraktionsgrenzen hinaus breit diskutiert wurde, Gedanken wurden ausgetauscht, und schlussendlich kam es zu einer Einigung. Es stimmt einen doch froh, wenn in weiten Belangen der Wissenschaftspolitik die Parteipolitik hintangestellt wird.

Wir haben – das haben meine Vorredner schon gesagt, die Nachredner werden es sicher auch noch sagen – den Notwendigkeiten folgen müssen, haben wichtige Materien wie Bakkalaureat-, Magister- und Doktorat-Studium kompatibel gemacht, mit den Kautelen, wie wir sie beschließen, haben durch die Neuregelung ein klares Bekenntnis zur Gleichrangigkeit privater und öffentlicher Universitäten abgelegt, durch den Zugang zu Studienbeihilfen auch für Studierende an Privatuniversitäten und Fernuniversitäten, haben die Studienabschlussstipendien einem breiteren Bezieherkreis zugänglich gemacht und haben auch das Studium von Österreichern in Südtirol stipendientauglich gemacht.

Zwei Wermutstropfen, die man nicht verhehlen darf, muss ich jedoch anmerken: Es ist nicht gelungen, einen Durchrechnungszeitraum, wie von allen, glaube ich, gewünscht, zu implementieren, wobei dies an der finanziellen Situation gescheitert ist, weil wir bei der Durchrechnung an einem zu hohen, derzeit noch zu hohen, Betrag gelandet sind.


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