Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 34. Sitzung / Seite 129

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besetzen, um auf diese Weise Ortsüberwindungen zu lösen. Diese Initiativen sind in den Dialog mit einzubeziehen, um zu überprüfen, wie wir Effizienzsteigerung erreichen können.

Was mir noch wichtig ist – Kollege Graf wird den diesbezüglichen Antrag einbringen, Kollege Niederwieser hat ihn schon angesprochen –, ist Folgendes: Mit dem Entstehen der Privatuniversitäten – es sind welche, wie man so schön sagt, in der Anerkennungsschleife, wobei noch in diesem Sommer erste Entscheidungen von der Akkreditierungsorganisation getroffen werden – wird es auch das Begehren geben – richtigerweise und angemessenerweise –, universitäre Lehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters mit einem Abschluss zu versehen, einen akademischen Grad zu etablieren, der erstens hinsichtlich der Studienvoraussetzungen international vergleichbar und genormt ist und zweitens inhaltlich standardisiert ist, sodass diese Begehren so gehandhabt werden, dass nicht Zurufpolitik herrscht und jener, der schneller ist, eine Verankerung im Universitäts-Studiengesetz bekommt und ein anderer nicht. Dank der guten Kooperation mit der Frau Ministerin, ihrem Ressort und ihren Beamten haben wir einen Weg gefunden, der eine Art Regelwerk erwarten läßt, nach dem künftighin solche Begehren, solche Ansuchen bearbeitet und beantwortet werden.

Zum Zahnmedizinstudium so viel: Man muss natürlich sagen, dass wir hier in einer österreichischen Tradition stehen. Wir haben erstmals einen systematischen Weg verlassen, indem wir an das Ende des Medizinstudiums nicht den Magistertitel gesetzt haben – ansonsten wäre in Österreich die Welt zusammengebrochen –, sondern den Doktortitel, obwohl der/die fertige Studentin vergleichbar mit anderen Studierenden Magister heißen müsste. Wenn das jetzt für das Zahnmedizinstudium als zweites Studium dasselbe bedeutet, hätte man statt zweier Magistertitel zwei Doktortitel zu vergeben. Das wäre nicht der Weltuntergang, aber es bedeutete, eine unsystematische Vorgangsweise fortzusetzen. Es gab einen ersten Verbesserungsvorschlag, der zwar auf eine Gesamtstudienkommissionsentscheidung zurückzuführen war, aber gleichzeitig zum Ausdruck brachte, dass das noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ich bin zuversichtlich, dass wir hiezu einen Lösung finden werden und es im Herbst eine Regelung geben wird, also so schnell wie nur irgend möglich.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang sowohl für die gute Zusammenarbeit hier im Hohen Haus als auch bei der Frau Bundesministerin, bei den Beamtinnen und Beamten für das argumentativ gestützte und engagierte Klima bedanken. Für mich ist die Bezeichnung "BeamtIn" immer noch eine Auszeichnung. Ich wünsche mir, dass diese Kooperation fortgesetzt wird. Das Parlament ist ja nicht mit den gleichen Ressourcen ausgestattet wie die Ministerien und braucht die Kooperation. Alle auch in der letzten Zeit in Diskussion gebrachten Vorschläge können wir so in die Diskussion einbeziehen und schließlich einem angeregten, intensiven Herbst entgegensehen.

Ich bedanke mich auch bei den Universitäten und lade sie von dieser Stelle aus ein, diesen Diskussionsprozess positiv mitzugestalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.23

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich bringe gleich zu Anfang die schon angekündigten Anträge ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Brinek, DDr. Niederwieser, Dr. Grünewald und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Graf und Kollegen (181/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (225 der Beilagen)


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