Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 187

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Das heißt, dass die Museumsdirektoren – und das haben sie sehr überzeugend dargelegt – bei Aufrechterhaltung der Ausstellungsvergütung auf Künstler umsteigen müssten, die schon länger als 70 Jahre tot sind. Das aber ist sicher nicht im Interesse der Kunst, das ist nicht im Interesse der von Ihnen angeblich so begünstigten zeitgenössischen Kunst, und das ist vor allen Dingen nicht im Interesse der zeitgenössischen Künstler, für die Sie vorgeben, sich einzusetzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube, der beste Beweis dafür, dass unsere Argumentation im Gegensatz zu Ihrer richtig ist, ist doch die Tatsache, dass nicht ein einziger bildender Künstler demonstriert hat beziehungsweise die Meinung vertreten hat, dass die Abschaffung kunstfeindlich wäre. Der Einzige, der für die Beibehaltung der Ausstellungsvergütung eingetreten ist, ist der zitierte Dr. Michel Walter, den ich als Kollegen durchaus schätze – er ist ein ganz großer Urheberrechtsexperte –, der aber, bitte, pro domo gesprochen hat, der in der Sache befangen ist. Er ist ja der Rechtsvertreter, der Syndikus der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler, und die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler hebt ja diese Ausstellungsvergütung ein. Das heißt, Dr. Michel Walter hat hier selbstverständlich in eigener Sache und nicht zugunsten der Künstler gesprochen.

Eines ist auch noch zu sagen: Wir hatten ja vor mehreren Jahren einen Gipfel – so wurde das damals genannt – der Kultur- und der Justizsprecher, damals unter Michalek. Josef Cap war dabei, und alle waren sich darin einig, dass die Ausstellungsvergütung nach § 16b Urheberrechtsgesetz nicht so interpretiert werden soll, dass beispielsweise die Bank Austria für ihre Ausstellungen eine Ausstellungsvergütung zu zahlen hat. Ich habe Ihnen damals prophezeit, dass der Oberste Gerichtshof wahrscheinlich, gestützt auf die Gesetzesbestimmung, zu einem anderen Ergebnis kommen wird. Diese Prophezeiung hat sich mittlerweile bestätigt: Der Oberste Gerichtshof hat der Klage der Verwertungsgesellschaft bildender Künstler stattgegeben. Was heißt oder was hieße das bei Aufrechterhaltung? – Dass selbstverständlich derartige Privatmuseen keinen Anreiz mehr hätten, Werke zeitgenössischer bildender Künstler auszustellen!

Das heißt mit anderen Worten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Diese Bestimmung, die die Aufhebung der Ausstellungsvergütung vorsieht, ist im Sinne der Künstler. Vor allen Dingen, Kollege Maier, ist der Ausweichvorschlag, eine Änderung dahin gehend herbeizuführen, dass die Ausstellungsvergütung nur dann zuzusprechen ist, wenn Gewerbsmäßigkeit vorliegt, kein Ausweg, denn nenne mir doch bitte einen einzigen konkreten Fall in der Praxis, in dem diese Ausstellungsvergütung dann anwendbar wäre! (Abg. Mag. Maier: Privatstiftung Essl!) – Privatstiftung Essl: Wir wissen, dass Herr Essl ein großer Gönner der zeitgenössischen Kunst, ein Gönner der bildenden Kunst ist. Das hat aber doch nichts mit einer Gewerbsmäßigkeit zu tun, denn jedes Finanzamt würde von vornherein sagen, dass hier Liebhaberei vorliegt, weil ein derartiger Museumsbau – einige von Ihnen waren ja bei der Eröffnung oder auch später dort – sich natürlich nie rechnen kann! Eine Gewerbsmäßigkeit liegt also nicht vor. Du kannst mir tatsächlich keinen einzigen Fall nennen, in dem dieses Kriterium der Gewerbsmäßigkeit für die Einhebung der Ausstellungsvergütung zur Anwendung kommen würde.

Wir sind daher guten Mutes, weil wir davon überzeugt sind, dass wir diese unsinnige Ausstellungsvergütung zu Recht abschaffen. Sie behindert den Kunstmarkt. Gerade jetzt, wo auch ein Zeichen dafür gesetzt werden soll, dass Privatinitiativen verstärkt unter die Arme gegriffen werden soll, dass Anreize geschaffen werden sollen, dass Privatmuseen Werke moderner und zeitgenössischer Künstler ausstellen, würde eine Aufrechterhaltung der bisherigen Gesetzeslage diesen Bemühungen sicher zuwiderlaufen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

20.45

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! (Abg. Dr. Ofner: Die redet ununterbrochen!) Zu diesem Gesetz kann ich auch


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