Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 24

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich muss das aufklären. Wir haben in der Geschäftsordnung die Bestimmung, dass die Frage zu verlesen ist, so ist es. (Abg. Auer: So ist es!) Wir können daher bei keiner Fraktion anders vorgehen.

Herr Minister, bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Es ist richtig, dass im Zuge der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters im zivilrechtlichen Bereich auch die Obergrenze des Alters für Jugendliche für das Jugendstrafrecht herabgesetzt wird. Es erfolgt also zunächst einmal eine jahresmäßige Angleichung, womit wir uns in Gesellschaft der meisten europäischen Staaten befinden. Darüber hinaus sind wir aber bemüht, durch angleichende Maßnahmen, durch Begleitmaßnahmen im Erwachsenenstrafrecht, die für heranwachsende Jugendliche – wir nennen sie jetzt junge Erwachsene – passend zugeschnitten sind, eine legistische Anpassung zu finden, mit deren Hilfe die Richter in der Lage sind, die Jugendlichen genauso individuell zu beurteilen wie vorher.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Verfahren auch weiterhin vor dem Jugendgerichtshof von den entsprechenden Geschäftsabteilungen durchgeführt werden, was bedeutet, dass dieselben Richter, die früher über diese Altersgruppe entschieden haben, auch jetzt über diese Altersgruppe entscheiden. Aber durch Begleitmaßnahmen wollen wir erreichen, dass vor allem das Instrumentarium für diese Altersgruppe größer wird und nicht eine lineare Erhöhung der Strafen erfolgt, so wie das befürchtet wird.

Eine konkrete Kritik, dass es zwingend zu höheren Strafen kommen muss, liegt zum Teil in Randbereichen vor. Dieser Kritik gehen wir nach, und wir versuchen, im Begutachtungsverfahren das Beste im Interesse der jungen Erwachsenen zu machen. Wir haben zum Beispiel gestern hier im Hause in einer Pause, in der ich nicht hier auf der Regierungsbank sein musste, mit zwei Jugendrichtern konferiert. Also Sie können sicher sein, dass wir das Problem erkannt haben, nur anders lösen, als es andere vielleicht gelöst haben wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Wurm, bitte.

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Der Präsident des Jugendgerichtshofes Dr. Udo Jesionek und auch andere Fachleute genauso wie internationale Gesetzgebungen sind gegen die Herabsetzung der Strafmündigkeit. Was mir jetzt trotz Ihrer Erklärung fehlt (Rufe bei den Freiheitlichen: Frage!), ist die sachliche Begründung für die Herabsetzung.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Zunächst liegt die Begründung in der Rechtsvereinheitlichung. Das ist eine Forderung, die berechtigterweise immer an uns herangetragen wird. Zu einem präzisen Zeitpunkt tritt der Jugendliche in die so genannte Erwachsenenwelt ein. Trotzdem versuchen wir in Zusammenarbeit mit Wissenschaftern und Jugendrichtern durch Anpassungsregelungen im Erwachsenenstrafrecht, die Situation für die Jugendlichen nicht dramatisch zu verändern.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schender, bitte.

Abgeordneter Mag. Rüdiger Schender (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Halten Sie das Verhältnis der Strafdrohungen für Jugend- und Erwachsenenstraftaten für grundsätzlich überdenkenswert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Das Verhältnis ist bewährt, die Jugendrichter sind anerkannt in ganz Europa. Das Problem, das wir haben, habe ich soeben beschrieben. Es betrifft nur die jungen Erwachsenen zwischen dem 18. und dem vollendeten


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