Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 39. Sitzung / Seite 88

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Ich akzeptiere Ihre Haltung, wonach Sie keine Vorverurteilung machen, voll, und würde Sie auch darin unterstützen. Aber eines sei mir unbenommen, nämlich darauf hinzuweisen, was über die Jahre hinweg von Medien berichtet wurde.

In der Causa des Paul W., jenes Salzburger Exekutivbeamten, der in einem Strafverfahren wegen Missbrauch des Amtsgeheimnisses zwar aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, zuvor aber vom Chef der Freiheitlichen Partei auf einer öffentlichen Parteiveranstaltung dafür belobigt wurde, dass er das Amtsgeheimnis gebrochen hat, hat Abgeordnete Partik-Pablé gemeint, das sei ein "entschuldbarer Notstand" gewesen, aus dem heraus die Verletzung beziehungsweise der Missbrauch des Amtsgeheimnisses erfolgt sei. Er ist freigesprochen worden mangels Beweisen.

Meine Damen und Herren! Der Zweite und heute hier schon Zitierte – inzwischen auch Abgeordneter der Freiheitlichen, der belobigt worden ist dafür, dass er offensichtlich disziplinarrechtlich verurteilt wurde – ist der niederösterreichische Landtagsabgeordnete "Leopold" – nennen wir ihn einfach "Leopold". (Rufe bei den Freiheitlichen – auf Abg. Dipl.-Ing. Schöggl weisend –: Nein! Nicht "Leopold"!) Dieser "Leopold" ist Gegenstand von Ermittlungen – auch der Staatsanwaltschaft! – gewesen, und ich hätte mir gewünscht, dass der damalige sozialdemokratische Innenminister die Polizei, seine eigene Truppe, etwas intensiver zu Ermittlungen aufgefordert hätte.

Es ist nämlich schon merkwürdig, dass die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft damals eingestellt wurde und der Öffentlichkeit dann auch in einem Artikel, der im "Kurier" vom 10. Januar nachzulesen ist, mitgeteilt wurde: Es gibt doch keinen Datenklau durch die Wiener Polizisten! – damit war der Beamte "Leopold" gemeint –, während es – Gott sei Dank! – inzwischen – weil die Polizei von sich aus die Sache nicht auf sich hat beruhen lassen – zu einer disziplinarrechtlichen Verurteilung des Herrn "Leopold" gekommen ist. Das ist deswegen merkwürdig, weil diese Sache niemand erfahren hätte, hätte nicht der Abgeordnete Pilz diesen Fall an die Öffentlichkeit gebracht.

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft. Den Schlusssatz bitte!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Es hätte niemand erfahren, dass es in diesem Fall eine disziplinarrechtliche Verurteilung gegeben hat. Meine Damen und Herren! Schon allein deswegen unterscheidet sich die Veröffentlichung eines Disziplinarurteils durch den Abgeordneten Pilz sehr wesentlich vom Bespitzeln von unbescholtenen Bürgern, ganz egal, ob Sie Parlamentarier, Kulturschaffende oder Asylwerbende sind! (Beifall bei den Grünen.)

15.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte sowie die Aufklärung der Weitergabe von sensiblen Daten oder dem Redaktionsgeheimnis unterliegenden Informationen des ORF an politische Parteien.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S: 5, F: 4, V: 4 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung der Vorwürfe bezüglich der Weitergabe von Polizeidaten an Dritte.


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