Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 58

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen zum Gesetzesantrag im Bericht des Sozialausschusses 9 der Beilagen betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Art. 1 Z 1 lautet:

"1. § 44 Abs. 1 Z 10 lautet:

"10. bei Dienstnehmern, für die dem Dienstgeber ein Altersteilzeitgeld, eine Altersteilzeitbeihilfe oder eine Beihilfe zum Solidaritätsprämienmodell gewährt wird, – abweichend von Z 1 – die Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit.""

2. Art. 1 Z 1 (alt) erhält die Bezeichnung "1a" und Art. 1 Z 1a (alt) erhält die Bezeichnung "1b".

3. Im Art. 1 wird nach der Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

"2a. Im 575 Abs. 7 wird der Ausdruck "1. Jänner 2000" durch den Ausdruck "1. August 2000" ersetzt."

4. Im Art. 1 wird nach der Z 3 folgende Z 4 angefügt:

"4. Nach § 584 wird folgender § 585 samt Überschrift angefügt:

"Schlussbestimmung zu Art. 1 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 1999, BGBl. I Nr. xxxx

§ 585. § 44 Abs. 1 Z 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/xxxx tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft und mit 31. Dezember 2001 außer Kraft.""

*****

Hier geht es neben der geschilderten Thematik der Altersteilzeit auch um das Auffangnetz für Lehrlinge. Probleme am Lehrstellenmarkt waren in den vergangenen Jahren großteils demographisch bedingt. Jetzt wird einmal zu evaluieren sein, was diese Maßnahmen gebracht haben. Daher wird mit diesem Abänderungsantrag die Bestimmung, dass für Lehrlinge im ersten Lehrjahr der Unfallversicherungsbeitrag entfällt, verlängert. Das wäre mit 31. Dezember 1999 ausgelaufen. Die Verlängerung greift jetzt bis 31. Juli 2000. (Beifall bei der SPÖ.)

12.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Reitsamer, Feurstein und Genossen ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.48

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich wundert schon, wie viel Initiative von Seiten der sozialdemokratischen und ÖVP-Abgeordneten zwischen einem Ausschuss und dem Plenum möglich und denkbar ist.

Frau Abgeordnete Reitsamer! Das möchte ich schon sagen. Es ist natürlich gut, wenn die Aufleb-Stiftung zumindest hinsichtlich der Eintrittsmöglichkeit verlängert wird. Auch über die


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