Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 59

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anderen Vorschläge in Ihrem Initiativantrag beziehungsweise Abänderungsantrag, den Sie jetzt herunterlesen mussten, kann man diskutieren. Ich nehme einmal an, sie sind gut. Ich hätte aber gerne, dass schon etwas mehr Zeit dafür verwendet wird und zumindest der Sozialausschuss genützt wird, denn es kann doch nicht sein, dass Ihnen das in allerletzter Minute eingefallen ist.

Ich würde einmal meinen, das ist weniger die hoch löbliche Initiative von SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten als vielmehr der Versuch von Seiten des Ministeriums, noch schnell etwas unterzubringen. Generell habe ich ein Problem damit – darauf wurde im Redebeitrag der Frau Abgeordneten Haller schon hingewiesen –, dass wir wieder einmal zwei verschiedene nicht nummerierte, nicht zusammenhängende ASVG-Novellierungen in einer Sitzung zu behandeln haben. Es gibt jetzt noch einen neuen Initiativantrag, wenn ich das richtig verstanden habe, der dazu kommen soll, und einen Abänderungsantrag.

Wir machen also – was das ASVG betrifft – munter so weiter wie bisher, obwohl wir uns in der Vergangenheit einig waren, dass es mit dem ASVG anders weitergehen muss. Den Gesetzestext sollte auch noch jemand anderer verstehen können als die hochlöblichen und hochwerten Beamten aus dem Sozialministerium, die quasi österreichweit schon die einzigen Experten bezüglich des ASVG sind. Ich bin ehrlich genug, um Ihnen das zu sagen: Die Novellierung, die heute hier zu diesem Tagesordnungspunkt zur Debatte steht, verstehe ich nicht auf Anhieb! Und diese Novellierung haben auch Sie – da sie eine Abänderung und eine teilweise Aussetzung betrifft –, genauso wie ich, schon nicht verstanden, als der Beschluss darüber gefasst wurde. Zumindest aber ist sie verstandesmäßig bei den vielen Gemeindevertretungen quer durch Österreich nicht angekommen, denn diese haben sie nicht so rezipiert, wie Sie das gerne gehabt hätten. Sie müssen sich mit einer Situation auseinander setzen auf Grund dieser ASVG-Novellierung, die nicht nur Kosten verursacht, sondern vielen auch nicht so einfach erklärlich ist, wie Sie das am Beispiel des Gemeindebundes schildern, dem es offensichtlich, zumal es eine weitgehend SPÖ- und ÖVP-dominierte Institution ist, doch irgendwie verstandesmäßig eingeleuchtet hat, dass dies eine gute Sache, zumindest eine administrierbare Sache sein soll.

Meine Damen und Herren! Ich habe hier wirklich ein prinzipielles Problem! Natürlich bin ich für die Einbeziehung aller Einkommen in die Sozialversicherung, aber gerade dieses Beispiel demonstriert einmal mehr, dass es in dieser Form eigentlich nicht gut weitergehen kann. Wir müssen Überlegungen dahin gehend anstellen, wie die Sozialversicherung, zumindest was die arbeitgeberseitigen Beiträge betrifft, auf eine völlig neue Bemessungsgrundlage gestellt werden kann. Wir müssen überlegen, wie wir von diesem personenzentrierten Versicherungseinhebungssystem wegkommen. Auch das zeigt das Beispiel mit den Gemeindevertretungen einmal mehr.

Abschließend: Natürlich stimmen auch wir nicht nur dem Verlangen auf getrennte Abstimmung zu – ich bin sehr froh darüber, dass das eingebracht wurde –, sondern auch der Option bei den Kindererziehungszeiten. Das ist das Einzige, das ich für positiv halte, dass diese Option aufgemacht wurde, auch wenn es nur zwei Jahrgänge betrifft; das soll so sein.

Außerdem möchte ich noch festhalten: Mit dieser Form, Sozialgesetze zu schreiben, zu erweitern, zu novellieren, sollte schön langsam ein für alle Mal Schluss gemacht werden; wir halten ja schon bei der – was weiß ich – 150. oder 160. nicht nummerierten Novellierung des ASVG. Ich denke zum Beispiel an die Schweiz – Sie wissen es –: Die Schweizer haben ein wesentlich länger dauerndes, allerdings in seinem Umfang beschränktes Sozialversicherungsrecht, das inzwischen elfmal novelliert wurde. Wir müssen nicht unbedingt an das Schweizer Ziel herankommen, aber: 11 Novellierungen in 50 Jahren gegenüber 150 Novellierungen, die es in Österreich gegeben hat – daran könnte sich der österreichische Gesetzgeber, und das sind schließlich wir hier, eigentlich messen! (Beifall bei den Grünen.)

12.54

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

12.54

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Tatsache, dass wir heute beim 1. Tagesordnungspunkt eine ASVG-Novelle


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