Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 132

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einfach um eine Festlegung dieses Hauses: Wir wollen die Angelegenheit bis zum 24. Jänner im Ausschuss behandelt und abgeschlossen wissen. Ich denke, es wäre nicht zu viel verlangt, würden Sie diesem Ausschuss heute Ihre Stimme geben und sich dafür einsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

17.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte.

17.59

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Petrovic! Liebe Grüne! Um es vorwegzunehmen: Wir können Ihrem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. Ich darf Grundsätzliches dazu feststellen und auch begründen, warum wir nicht zustimmen können.

Zunächst zum Grundsätzlichen. Die Grünen haben in der letzten Sitzung das Arbeitsergebnis der Plattform "Volksbegehren für ein Bundes-Tierschutzgesetz" übernommen und als ihren Antrag eingebracht. Dass das in formaler Hinsicht eine Vereinnahmung ist, will ich jetzt einmal unkommentiert lassen. Sei’s drum! Der Antrag liegt vor. Wir haben schon in der letzten Sitzung darüber debattiert, und ich habe damals in der Debatte betont und klar ausgesprochen, dass wir Sozialdemokraten selbstverständlich für ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz stehen und uns dafür einsetzen, auch im Hinblick darauf, dass die Bevölkerung ein solches Gesetz will.

Ich werde immer wieder damit konfrontiert – vermutlich auch Sie, Frau Dr. Petrovic –, dass die Menschen uns ansprechen, uns schreiben und den Wunsch oder die Forderung äußern, sie wollen in Österreich ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz.

Deshalb sagen auch wir ein ganz klares Ja zu einem Bundes-Tierschutzgesetz! Aber, Frau Dr. Petrovic, eine Fristsetzung bis zum 24. Jänner 2000 ist illusorisch. Sie ist deshalb illusorisch, weil ... (Abg. Dr. Pilz: 3000? Wäre 3000 okay? Wir machen einen Abänderungsantrag: Bis zum Jahr 3000! – Abg. Dr. Kostelka  – in Richtung des Abg. Dr. Pilz –: Das ist nicht der Gemeinderat! – Heiterkeit.) – 2000! Habe ich 3000 gesagt?

Lassen Sie mich einmal ausführen, warum. Diese Frist ist deshalb illusorisch, weil der erarbeitete Antrag der Plattform "Volksbegehren für ein Bundes-Tierschutzgesetz", der von den Grünen eingebracht worden ist, ja nur eine Diskussionsgrundlage sein kann. Es gibt ja noch andere Anträge, die vorliegen und zu diskutieren sind.

Angesichts der Fülle von Inhalten gibt es vieles durchzuarbeiten, vieles zu diskutieren. Man muss sich ja erst einmal inhaltlich darüber einigen, was dann tatsächlich in diesem Antrag, der gemeinschaftlich erarbeitet werden muss, stehen soll. Das bedarf natürlich eines breiteren Zeitrahmens als bis zum 24. Jänner 2000.

Ich möchte exemplarisch einen Punkt hervorheben und als Beispiel anführen, und zwar den Abschnitt 4 betreffend das Betäubungsschlachten und Töten von Tieren. Ich finde, der § 25 ist etwas problematisch, zumindest ist er diskussionswürdig, denn hinsichtlich des Artikel 4 über das Schächten ist Artikel 14 Staatsgrundsatzgesetz zu berücksichtigen. Dieser Artikel 14 sichert die Glaubensfreiheit und die freie Glaubensausübung und garantiert zum Beispiel der Israelitischen Kultusgemeinde beziehungsweise den Personen des jüdischen Bekenntnisses und den Moslems die freie Religionsausübung. Die Schächtung oder das Schächten von Tieren ist jedoch ein Grundpfeiler der Ausübung dieser Religionen, und das wird auch so dargestellt. Das heißt, dass wir darüber reden müssen! (Abg. Dr. Lichtenberger: Da gibt es schon längst Regelungen!) Da gibt es die verschiedensten Zugänge, und ich betone, das ist nur ein Punkt, über den wir diskutieren müssen. Ich könnte Ihnen noch einige andere ausführen.

Abschließend: Wir sind für eine bundeseinheitliche Regelung. Ich fühle mich diesbezüglich in guter Gesellschaft mit dem Präsidenten des Rechnungshofes, Herrn Präsident Dr. Fiedler. Er hat heute bei der Pressekonferenz gesagt, in manchen Bereichen wären bundeseinheitliche


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