Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 133

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Kompetenzen sinnvoller, als alles neun Mal separat zu regeln. – Sein Wort in Gottes Ohr! (Beifall bei der SPÖ.)

18.04

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

18.04

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die österreichische Bundesverfassung regelt die Kompetenzen des Bundes und der Bundesländer. Die landwirtschaftlichen Kompetenzen liegen derzeit bei den Bundesländern, und eine Kompetenzübertragung ... (Abg. Dr. Lichtenberger: ... eine schwarze Mehrheit!)  – Frau Abgeordnete Lichtenberger! Sie waren in Tirol dabei, als die Tiroler ihr eigenes Tierschutzgesetz beschlossen haben, und haben es als eines der besten Europas gelobt. (Abg. Dr. Lichtenberger: Ich will, dass die Tiroler Regelung allen zugute kommt!)

Eine Kompetenzübertragung von den Ländern an den Bund müsste auf jeden Fall mit den Ländern verhandelt werden. Das kann mit Sicherheit nicht bis zum 24. Jänner geschehen! Vielmehr ist es Aufgabe der Regierungsverhandlungen, die Ziele und Kompetenzverteilung, also welche Kompetenzen in der nächsten Legislaturperiode der Bund und welche die Bundesländer haben, festzulegen.

Es liegt seit Jahren ein fast fertig verhandelter Antrag zu einer Bundesstaatsreform vor, und dieser sollte auch einmal endgültig erledigt werden. In diesem Antrag zur Bundesstaatsreform wären die Kompetenzen zu regeln. Den Bundesländern die Kompetenzen zu entziehen, ohne mit ihnen vorher verhandelt zu haben, wäre demokratiepolitisch sehr bedenklich! Einfach mit der Zweidrittelmehrheit sozusagen über die Länder drüber zu fahren, kann nicht der Stil dieses Hauses sein!

Die Länder haben versucht, einheitliche Normen herbeizuführen. Bereits seit dem Jahre 1995 gibt es eine Artikel-15a-Vereinbarung, die in unserer Bundesverfassung vorgesehen ist und in der die Länder untereinander sich auf ein einheitliches Niveau geeinigt haben. Das alles ist auch bereits mit Landesgesetzen umgesetzt worden. Und im November 1998 wurde ein Artikel-15a-Vertrag abgeschlossen, in dem die Heimtierhaltung auch auf Landesebene auf einheitliche Normen festgelegt wurde. (Abg. Dr. Lichtenberger: Aber ja nicht die Massentierhaltung, gelt?)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Was uns darüber hinaus an diesem Entwurf stört, ist die übermäßige Bürokratie. Stellen Sie sich vor, jeder Landwirtschaftsbetrieb, so heißt es in diesem Gesetzentwurf, muss jährlich mindestens einmal von der Behörde geprüft werden, auch dann, wenn kein Verdacht auf tierquälerische Aufstallungen oder dergleichen vorliegt.

Es gibt 180 000 tierhaltende Betriebe. Und wenn in jeder Bezirkshauptmannschaft eine Tierschutzbehörde einzurichten ist, dann heißt das, dass wir österreichweit 500 bis 1 000 zusätzliche Beamte brauchen. – Ich weise darauf hin, wir haben heute den Großteil des Tages der Frage gewidmet, wie wir Budgetmittel einsparen können.

Ich zitiere wörtlich aus dem Gesetzentwurf: "Die Verordnung gemäß Abs. 2 hat jedenfalls Mittel für folgende Angelegenheiten vorzusehen: die Finanzierung des Investitionsaufwandes sowie des laufenden Personal- und Sachaufwandes der Tierschutzanwaltschaft; die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung tiergerechter Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere im Sinne des Tiergerechtheitsindex;" – hiezu gibt es ein Gutachten der Hochschule für Bodenkultur, die die Kosten der Stallumbauten mit 34 Milliarden Schilling beziffert – "die Förderung der Errichtung und Erhaltung von Tierheimen sowie die Förderung der laufenden Aufwendungen von Auffangstationen für Tiere; die Gewährung von Zuschüssen an praktizierende Tierärzte zur medizinischen Behandlung von Heimtieren bedürftiger und mittelloser Personen;" – warum nicht dasselbe für arme Bauern? – "die Finanzierung geeigneter Maßnahmen zur Förderung des Tierschutzes in der Gesellschaft, insbesondere in Erziehung, Unterricht und Bildung; die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich des Tierschutzes." – Zitatende.


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