Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 137

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fenden Lehrveranstaltungen und Projektarbeiten wird von vielen nicht durchgeführt, von anderen aber in ganz besonderem Ausmaß – die engagieren sich weit über das geforderte Maß hinaus. Der Dialog zwischen den Lehrern und Eltern wird von manchen durchgeführt, von anderen nicht. Das pädagogische Gespräch mit den Schülern, die fachspezifische Fortbildung – sie ist mir ein ganz besonderes Anliegen – sind keine notwendigen Voraussetzungen, um eine Gehaltserhöhung zu erhalten. Ob sich ein Lehrer heute, in einer Zeit, in der sich das Wissen innerhalb kürzester Zeit vervielfacht, fortbildet oder nicht, ist keine entscheidende Grundlage für eine Gehaltserhöhung, Herr Staatssekretär. Ich könnte noch viele solche Punkte anführen.

Wir Freiheitlichen haben deshalb über eine Neugestaltung der Lehrerbesoldung nachgedacht, und mich würde interessieren, was der Vertreter der Regierung zu dieser Neugestaltung des Gehaltssystems für Lehrer sagt. Wir sind der Ansicht, dass die Besoldung in Hinkunft aus drei Komponenten bestehen sollte: dem Grundgehalt, das zwischen Anfangs- und Endbezug in einer relativ flachen Kurve ansteigt. Bei diesem Grundgehalt sollten die Biennalsprünge durchaus erhalten bleiben, aber sie sollten an eine fachspezifische Fortbildung gekoppelt sein. Pro Unterrichtsfach und -jahr sollte zumindest eine fünftägige Fortbildung gemacht werden müssen, Herr Staatssekretär, und das außerhalb der unterrichtsfreien Zeit.

Weiters sollte es eine Funktionskomponente geben, die vom Dienstalter völlig unabhängig ist. Die mit der Ausübung einer bestimmten Funktion verbundene Verantwortung und Leistung sollte damit abgegolten werden.

Als Letztes sollte eine Leistungskomponente eingezogen werden, mit der – ebenfalls unter Abkehr vom Dienstaltersprinzip – die individuelle Leistung abgegolten wird. Dadurch sollen vor allem die Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Projekten und Schulveranstaltungen aller Art, worüber es jetzt so viele Diskussionen gegeben hat, honoriert werden.

Sie erinnern sich an die Diskussion über § 61. Diese wäre aus dem Weg geräumt, wenn diese Leistungskomponente, die Funktionskomponente und das Grundgehalt, wie soeben beschrieben, eingeführt werden würden, Herr Staatssekretär, denn dann hätten wir eine leistungsbezogene Besoldung, die darauf Rücksicht nimmt, ob Lehrer bereit sind, ihrem Auftrag nachzukommen, oder ihr Dasein in der Schule dazu nützen, die Zeit, die sie außerhalb der Schule verbringen, entsprechend vorzubereiten, was auch der Fall sein soll.

Herr Staatssekretär! Ich wäre interessiert daran, Ihre Meinung zu diesem Vorschlag von uns Freiheitlichen noch während dieser Debatte zu hören. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Staatssekretär. – Bitte.

18.24

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf ganz kurz darauf antworten: Das ist im Vertragsbedienstetenrecht umgesetzt.

Erstens: Das Vertragsbedienstetenrecht kennt eine wesentlich flachere Kurve. (Abg. Mag. Schweitzer: Für Lehrer!) Zweitens: Das Vertragsbedienstetenrecht hat eine einheitliche Funktionszulage – keine nach dem Alter! Das ist der zweite wesentliche Punkt. Und drittens hat es eine Leistungskomponente.

Das ist in Bereichen der Verwaltung bereits umgesetzt. Der nächste Schritt ist, dass das auch in Richtung Lehrer, ich meine, durchaus auch in Richtung Universitätslehrer, umgesetzt werden soll. – Danke. (Abg. Mag. Schweitzer: Wie soll das ausschauen?) – Genau so.

18.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.


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