Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 144

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18.53

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Wir diskutieren heute hier wieder einmal das Straßenbenützungsabgabegesetz und dessen Änderungen, die meines Erachtens in die richtige Richtung gehen, umweltpolitisch den Erfordernissen sicherlich in höherem Maße gerecht werden, als dies bisher der Fall war, aber natürlich das Problem im Kern – und das hat ja auch meine Vorrednerin ein bisschen angesprochen – nicht lösen. (Abg. Dr. Lichtenberger: ... Das ist das Problem!) Darüber gibt es für mich keine Diskussion, das ist so.

Nun ist es ja so, dass wir, wenn man das einmal ganz genau analysiert, seit dem Jahre 1992 über Road-Pricing für LKWs in Österreich reden. Sie haben das nicht erwähnt, Frau Kollegin Lichtenberger, aber das ist ja kein Problem. Man kann ja darüber reden (Abg. Dr. Lichtenberger: Gerne!), wir haben ja keine Auseinandersetzung. (Abg. Dr. Lichtenberger: Gerne! No problem!) Die Trans-Route-Studie wurde seinerzeit, glaube ich, noch von Bundesminister Schüssel in Auftrag gegeben. Wir haben dann im Jahre 1996 ein Bundesgesetz beschlossen, das sogar eine Terminsetzung vorsah und wonach im Jahr 1998 das Road-Pricing für LKWs hätte eingeführt werden sollen. Nur ist es eben dazu bisher nicht gekommen.

Es ist dann im Jahre 1999, also heuer, eine Novelle beschlossen worden, durch die ein halb offenes duales Mautsystem für LKW fixiert wurde, wobei die PKW aus dieser Regelung ausgenommen wurden und der Termin – leider, aus meiner Sicht, ich sage das sehr offen – aus dem Gesetz herausgenommen wurde, sodass das nunmehr eben "so rasch wie möglich" durchgeführt werden sollte.

Nun haben wir eben das Problem, dass die Mautstellenverordnung, die jetzt notwendig wäre, um der ASFINAG die Möglichkeit zu geben, innerhalb von 30 Monaten das Road-Pricing für LKW einzuführen – so lange braucht man nämlich ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung durch den Wirtschaftsminister –, noch nicht unterschrieben ist. Die Einführung des Road-Pricing für LKWs würde natürlich das Straßenbenützungsabgabegesetz im Endeffekt gänzlich aufheben, weil es nicht mehr notwendig wäre, da ja dann eine andere Bewirtschaftung des hochrangigen Straßennetzes erfolgen würde. Das hätte auch zur Folge, dass laut Schätzungen rund 3,2 Milliarden Schilling an Einnahmen aus diesem Titel erzielt würden und die ASFINAG diese Mittel dann auch entsprechend einsetzen könnte.

Nun haben wir das im Finanzausschuss sehr ernsthaft und in Wirklichkeit auch leidenschaftslos diskutiert. Kollege Stummvoll hat gemeint, er würde die Gesamtsituation auch sehr realistisch sehen, aber es wäre doch sinnvoll, abzuwarten, um zu sehen, was unser großer Nachbar, Deutschland, in dieser Frage überlegt und entscheiden wird, damit dabei nicht unter Umständen auch noch zwei verschiedene Technologien zum Tragen kommen, was das Ganze zwischen zwei Ländern, die verkehrsmäßig eng miteinander verknüpft sind, nicht erleichtern würde.

Ich habe mit Kollegen in der Bundesrepublik Deutschland Kontakt aufgenommen, und in der Tat ist es so, dass man hier die Absicht hat, bis zum Jahre 2002 auch Road-Pricing für LKW auf die Beine zu bringen. Ob das tatsächlich gelingen wird, wage ich jetzt einmal noch zu bezweifeln, denn wenn ich an unseren Werdegang denke, dann hat er sehr lange gedauert. Dies könnte in Deutschland auch so sein, was ich aber nicht annehme, weil ja viele Vorarbeiten mittlerweile schon geleistet wurden, sodass das schneller gehen könnte. Möglicherweise könnte das Datum 2002 also halten.

Uns aber hindert meines Erachtens eigentlich nichts daran, trotzdem und unabhängig davon bei gleicher Technologie – es gibt europaweit ja nur eine vernünftige Technologie, die derzeit anwendbar ist; das GPS-System und Computersysteme und alles, was es da noch an High-Tech gibt, ist ja nicht vor Ablauf von zehn Jahren wirklich so anwendbar, dass das Road-Pricing bei all den topographischen Gegebenheiten, etwa in Ländern mit vielen Bergen, oder wenn LKW ganz eng nebeneinander fahren, realistisch durchführbar ist – einen realistischen Zeitpunkt dadurch zu setzen, dass wir den Herrn Staatssekretär heute ersuchen, noch einmal auf Herrn Wirtschaftsminister Farnleitner dahin gehend einzuwirken, dass nunmehr diese Mautstellenverordnung unterschrieben wird.


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