Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 146

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Prinzip ist ja völlig unbestritten. (Abg. Dr. Lichtenberger: Es geht ums Prinzip!) Mir geht es darum, Frau Kollegin, dass wir nicht in einigen Jahren sagen, wir hätten einen Schildbürgerstreich gemacht. Wir wollen nicht Milliarden in ein System investieren, das vielleicht dann, wenn es funktioniert, schon überholt ist. Es kann uns bei dem rasanten Tempo des technischen Fortschritts sehr leicht passieren, dass wir trotz großen Widerstandes überall in den Regionen entsprechende Einrichtungen schaffen und wenige Jahre später Deutschland ein vollelektronisches System installiert. Dann werden nicht Sie des Schildbürgerstreichs bezichtigt werden, sondern gegen uns , die wir Verantwortung tragen, wird dieser Vorwurf gerichtet sein. Diesem Vorwurf möchte ich mich wirklich nicht aussetzen.

Meine Damen und Herren! Die Voraussetzungen für den an sich anerkannten Grundsatz des Road-Pricing sind für uns: erstens die Abstimmung mit dem wichtigsten Handelspartner Österreichs, nämlich mit Deutschland, und zweitens wirtschaftsverträgliche Tarife. Ich sage das ganz offen. Österreich ist ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, es darf daher der Ost-West-Verkehr nicht behindert werden. Es darf der Vorarlberger, wenn er nach Wien transportiert, oder umgekehrt der Burgenländer, der nach Vorarlberg transportiert, nicht so diskriminiert werden, dass das einheitliche Wirtschaftsgebiet zerfällt. Das sind die beiden Voraussetzungen, unter welchen wir uns zum Road-Pricing bekennen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Böhacker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.03

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir haben heute mehr als vier Stunden über Sparsamkeit beziehungsweise Sparen diskutiert, und ich möchte in diesem Zusammenhang am Anfang meiner Rede eine Kritik am Prozedere des Finanzausschusses anbringen: Es gab einen einzigen Tagesordnungspunkt, und zwar die Novelle zum Straßenbenützungsabgabegesetz, eine EU-Anpassung. Es mussten die Abgeordneten aus allen Bundesländern anreisen – das ist ja nicht gerade billig für den Steuerzahler –, obwohl am 2. Dezember eine Sitzung des Budgetausschusses stattgefunden hat, in dessen Anschluss es leicht möglich gewesen wäre, eine Sitzung des Finanzausschusses abzuhalten. Es wären die Personalressourcen gegeben gewesen, die Beamten vom Ministerium wären zur Verfügung gestanden. Es wäre also ein Leichtes gewesen, diese beiden Ausschüsse an einem Tag abzuhalten. Da sollte schon auch das Hohe Haus mit entsprechendem gutem Beispiel vorangehen und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit an den Tag legen.

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich sei zu dieser Novelle gesagt: Es gibt da eine fiskalpolitische Seite und eine verkehrspolitisch-ökologische Seite. Die verkehrspolitische Seite wird mein Kollege Firlinger beleuchten. Ich möchte nur die fiskalpolitische Seite kurz anschneiden. Es gibt eine Schätzung, dass diese Novelle etwa 100 Millionen Schilling an Kosten verursachen wird. Das ist eine sehr grobe Schätzung, wurde uns gesagt. Es kann mehr sein, es kann aber auch weniger sein.

Was mich an dieser ganzen Situation noch stört, ist, dass diese Novelle mit 1. Juli 2000, also Mitte des nächsten Jahres, in Kraft treten wird und es dadurch zu zwei Halbjahres-Erklärungen kommen wird, was wieder einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Betriebe zur Folge haben wird. Herr Staatssekretär hat im Ausschuss gesagt, es sei eine Sache, die von Seiten der EU kommt, und dagegen könnten wir nichts machen. Dazu wiederhole ich das, was ich schon im Finanzausschuss gesagt habe: Es ist nicht alles gut, was von der EU kommt, und schon gar nicht, wenn der Herr Kommissar Fischler etwas aus dem Ausland Richtung Österreich sagt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Stummvoll: Was hat er zum Straßenbenützungsabgabegesetz gesagt, Herr Abgeordneter?)

Herr Dr. Stummvoll! Grundsätzlich ist es so, dass die steuerliche Begünstigung der Kraftfahrzeuge mit bis zu drei Achsen vor allem den Quell- und Zielverkehr betrifft. Somit werden auch die inländischen Frächter begünstigt. Auf der anderen Seite ist es aber negativ, dass die Er


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