Zweitens: Antrag der Abgeordneten Gaugg und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung der Verantwortung im Zusammenhang mit der mangelnden Effizienz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Gebarung des Arbeitsmarktservice.
Beide Anträge wurden inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Die Anträge haben folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Öllinger, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt:
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch das BMAS gegenüber dem AMS, insbesondere im Zusammenhang mit
der spekulativen Veranlagung von Geldern des AMS,
dem Verkauf der AMS-Immobilie in der Weihburggasse 30,
der beabsichtigten treuhändischen Veranlagung von Geldern bei der Trigon Bank im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Kaufes.
Zusammensetzung: 4 SPÖ, 3 ÖVP, 3 FPÖ, 1 Grüne.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.
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Antrag
der Abgeordneten Gaugg und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG zur Untersuchung der Verantwortung im Zusammenhang mit der mangelnden Effizienz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der Gebarung des AMS
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der mangelnden Effizienz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und der aufklärungsbedürftigen Gebarung des AMS wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ, 4 FPÖ, 4 ÖVP und 1 Grüne besteht."
Die unterzeichneten Abgeordneten verlangen gemäß § 33 Abs. 2 GOG-NR die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Im Einvernehmen zwischen allen vier Fraktionen des Hauses wird über die erwähnten Anträge eine einzige gemeinsame Debatte – noch einmal: unpräjudiziell, also ohne Beispielsfolgerungen – durchgeführt, wobei dem jeweiligen Erstredner zur Begründung eine Redezeit von je 10 Minuten zur Verfügung steht und im Anschluss daran je ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort gelangt.