Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 188

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dass der Chef es erst am 30. September erfährt?) Daher muss man zunächst sagen: Es wurde gestoppt und kam nicht zur Durchführung. Das ist schon einmal etwas Wesentliches.

Man muss aber, Kollege Öllinger, wenn man hier von den Fakten spricht, die gesamten Fakten auf den Tisch legen. Dann muss man aber auch sagen, dass nach dem 30. September – wieder auf Vorschlag des Herbert Buchinger – dort nicht nur eine interne Revisionsprüfung, sondern auch eine Überprüfung mit beigezogenen externen Personen stattfindet. Auch auf das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu warten. Man kann jetzt nicht eine Untersuchung einleiten, wenn man noch nicht endgültig Bescheid weiß – noch dazu, da dieser Verkauf gar nicht stattgefunden hat.

Aber ich gebe Ihnen darin Recht: Wie es bis zum 30. September gelaufen ist, war es sicherlich nicht korrekt.

Gerade dieser heutige Anlass liefert mir aber einen Grund dafür, zu sagen, dass die Sozialdemokraten und ihr Klubobmann vollkommen richtig damit gelegen sind, jetzt ins Gespräch gebracht zu haben – morgen wird das Geschäftsordnungs-Komitee tagen –, dass hier die Minderheitsrechte neu festgesetzt werden und dass die Minderheit noch mehr Möglichkeiten haben soll, auch solche Fälle zu untersuchen, in denen sie glaubt, unbedingt etwas finden zu müssen, obwohl manchmal beziehungsweise in den meisten Fällen gar nichts zu finden ist.

Aus heutiger Sicht ist sowohl dem einen als auch dem anderen Antrag keine Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte.

22.01

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich sage zu Beginn meiner Ausführungen durchaus selbstkritisch, dass eine Politik alten Stils Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen – ich sage jetzt einmal: auf jeden Fall; man könnte in Klammer setzen: ungeschaut – abgelehnt hat. Ich stelle fest, dass es uns von der ÖVP sehr ernst damit ist, einen neuen Stil der Politik nicht nur zu definieren, sondern künftig auch zu leben. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Dann fangt einmal an damit!)

Aber – und es tut mir deshalb ganz besonders Leid – es liegen heute zwei Anträge vor, die beide leider nicht geeignet sind, den Beweis dafür anzutreten. Ich werde auch begründen, warum diese beiden Anträge eben nicht geeignet sind, den Beweis dafür anzutreten, dass es uns ernst ist mit einer künftig anderen Vorgangsweise.

Erster Punkt: AMS, Antrag unseres "Märchenkochs" Öllinger: Die Suppe, Herr Kollege Öllinger, die Sie hier zu kochen versuchen, ist mehr als dünn – einen Liegenschaftsverkauf hier skandalisieren zu wollen, der noch nicht einmal abgewickelt ist! (Zwischenruf des Abg. Gaugg. ) Allein Ihre Einschätzung der Üblichkeit von Provisionen, die Kollege Krüger korrigieren musste, zeigt schon, wie wenig recherchiert, wie wenig fundiert dieser Antrag in Wirklichkeit ist.

Es wird weiters die Geldveranlagung kritisiert, und zwar nicht jene aus diesem Verkauf, der nicht stattgefunden hat, sondern generell die Veranlagung liquider Mittel des AMS. Es ist aber nach Untersuchungen eindeutig festzustellen, dass dem AMS aus der notwendigerweise stattfindenden Veranlagung solcher Mittel kein Schaden entsteht.

Letzten Endes frage ich mich: Wo bitte soll denn eine politische Verantwortung – und darum geht es doch wohl in Untersuchungsausschüssen – in diesem speziellen Fall vorliegen, den es als – unter Anführungszeichen – "Fall" gar nicht gibt? (Abg. Dr. Krüger: Sei doch ehrlich und sag, ihr habt den Koalitionspakt verlängert und dürft nicht zustimmen! Sei doch ehrlich!)

Letzten Endes bleibt in diesem Fall nur übrig, dass ein frustrierter AMS-Mitarbeiter einen Bericht über einen "Fall" – unter Anführungszeichen – verfasst hat, der weit davon entfernt ist, ein Fall zu sein.


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