Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 64

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Militärausgaben vorgesehen hat, was zu einer deutlichen Schwächung der Schweizer Landesverteidigung geführt hätte.

Nun einige Bemerkungen zur Volksanwaltschaft, die unauffällig und eher unbedankt ihrer Arbeit nachgeht. Der Bericht der Volksanwaltschaft, der für das Kalenderjahr 1999 vorgelegt worden ist, war wirklich beeindruckend: 9 186 Personen haben sich an die drei Volksanwälte gewandt. Fast 4 000 Prüfungsverfahren sind in diesem Zeitraum eingeleitet worden. Insgesamt konnten 4 675 Prüfungsverfahren abgeschlossen werden. Nur in 2 328 Fällen konnte kein Grund für Beanstandungen gefunden werden.

Wie in den vergangenen Jahren auch wurde das bekannte Thema der legislativen Anregungen besprochen, die sich aus der Arbeit der Volksanwälte ergeben. Das Initiativrecht der Volksanwälte auf eigene Gesetzesvorschläge, das schon lange gewünscht wird, ist wieder einmal wiederholt worden. Gemeinsam wurde von den Volksanwälten betont, dass ihnen die Privatisierungen und Ausgliederungen Sorgen bereiteten, denn ohne konkreten Prüfungsauftrag, so die Volksanwälte, sei es problematisch, selbständig tätig zu werden.

Die als "österreichische Lösung" bezeichnete Vorgangsweise, der zufolge die Volksanwaltschaft im privatisierten Bereich zwar nicht mehr zuständig ist, im Interesse der Bürger aber weiterhin prüft, ist mit Sicherheit unbefriedigend. Hier besteht für den Gesetzgeber mit großer Wahrscheinlichkeit Handlungsbedarf.

Abschließend möchte ich noch einige Bemerkungen zur Verwaltung und zu den notwendigen Reformen in diesem Bereich machen.

In Österreich sind 22,4 Prozent der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt. Im EU-Durchschnitt sind es dagegen nur 17,6 Prozent, in der Bundesrepublik Deutschland 16 Prozent, in der Schweiz 12 Prozent und in den USA gar nur 9 Prozent. Dabei herrscht in den Verwaltungen der Schweiz oder auch der Bundesrepublik Deutschland, wie wir alle wissen, keineswegs Chaos oder Gesetzlosigkeit. Auch wir in Österreich werden uns internationalen Entwicklungen anpassen müssen. Es gilt, rasch Steuerungsmodelle zu finden, die zu einer schlankeren und einer effizienteren Verwaltung führen. Das Nicht-Nachbesetzen von 11 000 Dienstposten in den nächsten Jahren ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, der aber durch eine umfassende Verwaltungsreform, die auch von dieser neuen Regierung in die Wege geleitet wird, ergänzt werden wird.

Meine Damen und Herren! Der Bereich der obersten Organe war im Ausschuss weitgehend Konsensmaterie. Geben Sie auch hier im Plenum diesem Budgetentwurf der Bundesregierung Ihre Zustimmung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.10

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser zu Wort gemeldet. – Bitte.

13.11

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Herr Bundesminister für Finanzen hat in seinen Ausführungen gesagt: Wir werden das Kindergeld einführen, damit wir einmal nicht Schlusslicht in Europa sind. – Herr Bundesminister! Diese Darstellung ist unrichtig!

In der Familienpolitik und in den Leistungen für die Kinder ist Österreich nicht Schlusslicht, sondern liegt an der Spitze der europäischen Länder. Und bis dato zielen die Maßnahmen der Wenderegierung eher darauf ab, die Leistungen für die Familien zu verschlechtern – siehe als Beispiel die Studiengebühren. (Beifall bei der SPÖ.)

13.11

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte. (Abg. Dietachmayr: Das stimmt! Wir sind an zweiter Stelle hinter Luxemburg! – Bundes


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite