Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 73

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Steigerung der Gesamteffizienz aller Verwaltungsbereiche mit mehr Bürgernähe und mehr Einsparung muss in diesem Bereich das Ziel sein.

Meine Damen und Herren! In den letzten Monaten hat es zahlreiche Vorstöße von Politikern und Wirtschaftsexperten gegeben, die in einer Zentralisierung der föderalen Struktur des österreichischen Bundesstaates die Lösung der gegenwärtig drückenden Budget- und Verwaltungsprobleme erblicken. Genannt sei hier nur die aufgeworfene Forderung nach einer Zusammenlegung von Landesregierungen, nach einer Auflösung der Landtage und nach der Fusion ganzer Bundesländer unter anderem zu drei Großregionen.

Meine Damen und Herren! Diese Argumentation greift nach unserer Ansicht zu kurz und ignoriert das wirkliche Problem der österreichischen Verwaltungsstrukturen. Gerade die jetzt in Frage gestellten Länder nämlich sind es, die über billigere und effizientere Verwaltungsstrukturen verfügen, als die überbordende Zentral- und Aufsichtsverwaltung des Bundes es tut. Eine sinnvolle Reform der österreichischen Verwaltung muss daher mit einer Durchforstung der Strukturen der Bundesverwaltung, auch in Hinblick auf ihre Effizienz und ihre Notwendigkeit, jetzt beginnen. Zur Beseitigung der vielbekannten Doppel- und Dreifachzuständigkeit böte sich zuerst und zu Beginn aller Maßnahmen die Abschaffung der kostenintensiven mittelbaren Bundesverwaltung an, verbunden mit einer konsequenten Verlagerung der betreffenden Vollzugskompetenzen auf die Ebene der Länder.

Überhaupt liegt der Schlüssel zu einer tragfähigen und auch dementsprechend nachhaltigen Reform der österreichischen Bundesländer nicht in einer Schwächung, sondern in einer Stärkung der föderalen Strukturen, sprich der Länder. Diese sollten und müssen nach dem Subsidiaritätsprinzip all jene Zuständigkeiten wahrnehmen, für die sie effizienter und besser geeignet sind.

Es ist in diesem Zusammenhang wichtig, die tatsächlichen Verwaltungskosten der österreichischen Bundes- und Landesverwaltungen gegenüberzustellen. Das Institut für Föderalismusforschung hat in Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftern eine Studie vorgelegt, meine Damen und Herren, die das belegt.

Die Bundesregierung, der Herr Bundeskanzler und auch die Frau Vizekanzler haben nunmehr erste Schritte gesetzt, um diese Reformen einzuleiten. Vor allem geht es dabei um die Aufgabenreformkommission, die unter der Führung der Frau Vizekanzler seit geraumer Zeit tagt. Im Rahmen dieser Kommission soll sichergestellt werden, dass bald eine Aufgabenüberprüfung aller Ebenen der staatlichen Verwaltung durchgeführt und das Ergebnis vorgelegt werden kann.

Um das enorme Einsparungspotential im Zuge dieser Verwaltungsreform auch auszunützen, muss man aus Österreich einen echten Bundesstaat gemäß den Prinzipien der Subsidiarität und der Bürgernähe machen. Überhaupt wird man nicht umhinkommen, die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zu straffen und exakt festzulegen. In diesem Zusammenhang wird man über die grundsätzlichen notwendigen Aufgaben des Staates auch nachdenken müssen. Und Ziel muss es dabei sein, eine klare Trennlinie zwischen den politischen und den unternehmerischen Aufgaben zu ziehen.

Meine Damen und Herren! Föderalismus stellt gerade in Zeiten einer immer zentralistischer werdenden Europäischen Union deshalb ein wichtiges Gegengewicht für mehr Bürgernähe und Demokratie dar. Es lohnt sich, sich dafür einzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

13.54

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Mertel, Sie haben behauptet, die Bundesregierung würde mit den Sozialpartnern keine Verhandlungen führen. Sie haben das unter anderem am Beispiel des öffentlichen Dienstes aufgezeigt. – Das entspricht nicht den Tatsachen! Wir haben


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