Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 88

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich unterbreche jetzt um 15 Uhr die Beratungen über die Gruppe I, damit wir zeitgerecht mit der heute früh beantragten Verhandlung eines Dringlichen Antrages beginnen können.

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend BSE-Sofortmaßnahmen (330/A) (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen in die Beratung des Dringlichen Antrages ein.

Die Bestimmungen des § 74a der Geschäftsordnung finden Anwendung.

Der Dringliche Antrag 330/A (E) der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic ist vervielfältigt und verteilt worden. Dadurch erübrigt sich eine Verlesung dieses Textes.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Die jüngsten BSE-Fälle in Frankreich und Deutschland haben gezeigt, dass sich das Problem der Seuche nicht an den Grenzen aufhalten lässt, sondern innerhalb aller EU-Mitgliedstaaten konsequent bekämpft werden muss. Obwohl die EU-Kommission schon seit längerer Zeit darauf hinweist und davor warnt, dass die BSE-Vorschriften EU-weit nicht eingehalten werden, wird von Regierungen mancher Mitgliedstaaten noch immer die ,BSE-Freiheit‘ versichert. Diese Beschwichtigungspolitik hat nun schlimme Folgen. Die KonsumentInnen sind zu Recht empört und verunsichert.

Das BSE-Rind in Schleswig-Holstein war kein krankes, gefallenes Tier. Es war scheinbar gesund und wurde nur auf Grund eines freiwilligen, privaten Tests gerade noch identifiziert, bevor es verarbeitet wurde. Dieser Fall zeigt, wie notwendig es ist, flächendeckend alle Tiere – zumindest jene, die über 30 Monate alt sind – zu testen.

Noch vor wenigen Wochen hat sich Österreich vehement gegen den Vorschlag der EU-Kommission gesträubt, BSE-Risikomaterial wie Gehirn und Nervengewebe zu verwerfen. Nach wie vor werden in Österreich verendete und mit schweren Nervengiften eingeschläferte Haustiere zu Tiermehl verarbeitet und weiterhin an Schweine, Hühner, Puten, Fische und Pferde verfüttert.

Es ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren. Der Agrarministerrat, der sich am vergangenen Montag nur mühsam zur Einführung der BSE-Tests in allen Mitgliedstaaten durchringen konnte, muss nun endlich den Forderungen des EU-Parlaments und der Öffentlichkeit nachkommen.

Eine zwingende Produktdeklaration für tierische Lebensmittel nach der Art der Haltung, Fütterung und Schlachtung fehlt nach wie vor. Für die KonsumentInnen ist ein Wildwuchs an Marken entstanden, sodass nicht mehr nachvollziehbar ist, welche Haltungs- und Sicherheitsvorschriften für Markenfleisch bei den verschiedenen Etikettierungen verlangt werden. Bei verarbeiteten Produkten, Fleischzubereitungen et cetera versagen sämtliche Sicherheitsnormen. Die rasche, etappenweise Abschaffung nicht artgerechter Formen der Tierhaltung und Fütterung, also eine ursächliche Auseinandersetzung mit BSE und anderen Tierseuchen wird auf Druck der Agroindustrie konsequent verweigert.

Die Agrarförderungen prämieren immer noch die Quantität der Erzeugung. Der Dialog über den Einsatz der Agrarförderungen zur Durchsetzung einer flächendeckend ökologischen, tiergerechten und konsumentInnensicheren Landwirtschaft wird nach wie vor verweigert.

Rindersubstanzen werden nicht nur über den Fleischkonsum aufgenommen, sondern finden sich in zahllosen Arzneimitteln, Impfstoffen sowie anderen Lebensmitteln (Gelatine, Süßigkeiten), Verzehrprodukten und Konsumartikeln.


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