Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 147

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Mehrfache Anfragen an den Rechnungshofpräsidenten haben ergeben, dass die im Bezügebegrenzungsgesetz geforderte Offenlegung der Gehälter von Funktionären und Spitzenmanagern bestimmter Institutionen bis heute von vielen nicht in der vorgesehenen Weise erfolgt ist.

Mehr als drei Jahre nach der Beschlussfassung dieses Gesetzes wird es nötig sein, die vorgesehene Nachschau durch den Rechnungshof durchzuführen. Daher sollte gesichert werden, dass die dabei entstehenden Kosten den ihrer Verpflichtung nicht nachkommenden Institutionen und Unternehmen verrechnet werden. Bedauerlich finde ich, dass sich unter diesen Organisationen und Unternehmungen auch die Wirtschaftskammern sowie der ORF befinden. Die Verzögerung bei der Offenlegung der Bezüge, die sogar unter Zuhilfenahme der Gerichte verhindert werden soll, lässt durchaus auf Bezüge schließen, die weit über einer leistungsbezogenen Entlohnung liegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Verantwortlichen in den säumigen Organisationen und Betrieben haben anscheinend weniger Skrupel beim Einstreifen des Geldes als bei der Offenlegung der Bezüge. An dieser Stelle sei dem Präsidenten des Rechnungshofs, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die unermüdliche Arbeit im Sinne eines sparsamen und effizienten Mitteleinsatzes gedankt.

Die für das Jahr 2001 vorgesehenen Budgetmittel für den Rechnungshof in der Höhe von 315 Millionen Schilling wurden in gleicher Höhe wie für das Jahr 2000 veranschlagt, und es ist anzunehmen, dass diesen Kosten Einsparungen gegenüberstehen, die sich allein aus der Tatsache ergeben, dass es die Institution des Rechnungshofes und die Einschau gibt. Dennoch soll zum Abschluss nicht unerwähnt bleiben, dass es oft leichter ist, im Nachhinein zu prüfen und Fehler aufzuzeigen, als im Vorhinein richtige Entscheidungen zu treffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Schender. – Bitte.

19.12

Volksanwalt Horst Schender: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es haben sich einige Damen und Herren zur Volksanwaltschaft zu Wort gemeldet und auch auf den Bericht der Volksanwaltschaft an den National- und Bundesrat über das Jahr 1999 Bezug genommen. Gestatten Sie mir, dass ich diesen Parlamentsbericht nur sehr knapp behandle, weil die Behandlung hier im Hohen Haus unmittelbar bevorsteht und ich annehme, dass, wenn schon nicht im Dezember, so doch im Jänner oder spätestens Februar eine Diskussion über diesen Bericht möglich sein wird – auch im Beisein meiner beiden Amtskolleginnen, die sich bereits entschuldigen mussten, weil sie anderen Verpflichtungen nachkommen müssen.

Das Initiativrecht der Volksanwaltschaft ist angesprochen worden. Herr Abgeordneter Dr. Kräuter hat es eher sehr kritisch gesehen, und Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann hat es positiv bewertet. Die Volksanwaltschaft steht diesem Ansinnen im Grunde genommen sehr positiv gegenüber, weil wir glauben, dass damit den Anregungen, die die Volksanwaltschaft im Rahmen ihrer Berichterstattung jährlich an die Landtage und an den Nationalrat heranträgt, ein etwas intensiverer Rahmen geboten würde, damit diese Initiativanträge auch in den Ausschüssen des Nationalrates und der sieben Landtage präsentiert werden könnten. Dadurch würde es vielleicht nicht so viele, geradezu vergessene Anregungen der Volksanwaltschaft an die verschiedenen Gesetzgeber geben, wie es sie jetzt gibt.

Jetzt liegen also Dutzende von, wie ich glaube, recht wichtigen Anregungen an den Nationalrat und an die Landtage unbehandelt und scheinen auf unseren Erinnerungslisten in den Berichten immer wieder auf. Wir glauben, dass es notwendig und gut wäre, wenn sich die Damen und Herren des Nationalrates auch mit diesen Fragen, die den Volksanwälten bei ihrer täglichen Arbeit begegnen, intensiv auseinander setzen würden, weil das lauter Probleme sind, bei denen sich die Behörden zwar durchaus korrekt an die Gesetze halten, aber bei der Handhabung der Gesetze immer wieder zu Tage tritt, dass unbillige Härten bei der korrekten Anwendung dieser Gesetze entstehen – unbillige Härten, die von den Damen und Herren des Nationalrates wahrscheinlich oft gar nicht gewollt sind.


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