Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 124

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Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechend der in der Vergangenheit geübten Praxis, dem Nationalrat das Dreijahresprogramm 2000 – 2002 der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit vorzulegen und die jährliche Fortschreibung dieses Programms dem Nationalrat in Zukunft regelmäßig zu übermitteln.

Die Bundesregierung wird ferner ersucht, im Sinne einer größeren Transparenz das Budget im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit so zu strukturieren, daß die Länder- und Projektschwerpunkte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit entsprechend dem jeweiligen Dreijahresprogramm nachvollziehbar sind.

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Frau Bundesministerin! Ich ersuche Sie, dafür zu sorgen, dass wir dieses Dreijahresprogramm bekommen. Wir wissen, dass es im neu gegründeten Beirat bereits aufgelegt worden ist, uns hier im Parlament ist es aber noch nicht zur Verfügung gestellt worden. Ich bitte Sie darum, dass wir das wirklich bekommen.

Ich möchte Sie noch um eine weitere Stellungnahme bitten. Es wurden nicht nur dem Außenamt Mittel gekürzt, aber den Argumenten, dass eben ausgabenseitig gespart wird, muss ich entgegenhalten: Es gibt Bereiche, wo eben nicht gespart wird! Wir haben Mehrausgaben im Bereich Militär, wir haben Mehrausgaben im Bereich Landwirtschaft, und das heißt, es werden ganz eindeutig Schwerpunkte gesetzt hinsichtlich dessen, wo eingespart wird. Auch die Mittel für das Parlament werden gekürzt. Ich denke da speziell an den Internationalen Dienst und muss sagen, dass Kürzungen in diesem Bereich der Zusammenarbeit in der Außenpolitik, die ja auch für das Parlament sehr wichtig ist, nicht sehr dienlich ist.

Noch eine Frage zu den Verhandlungen in Nizza: Ich habe im Außenpolitischen Ausschuss eine Frage in Bezug auf den Artikel 133 gestellt, der die Dienstleistungen und das geistige Eigentum im Handelsrecht regelt, und ich weiß, dass das Wirtschaftsministerium bei der Änderung des Übergangs von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit eine andere Position vertritt. Ich frage Sie jetzt, Frau Bundesministerin: Gibt es diesbezüglich eine Einigung zwischen Außenamt und Wirtschaftsamt, und wie schaut diese Einigung aus? – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Jäger eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Jäger, Mag. Lunacek und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

17.39

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Als entwicklungspolitische Sprecherin der ÖVP freut es mich wirklich ganz besonders, dass die von der Frau Bundesministerin schon angesprochene Schwerpunktsetzung im Bereich der Entwicklungspolitik doch gelungen ist. Es ist gelungen, ein – zugegebenermaßen nicht berauschendes – Budget zu stabilisieren und dem Abwärtstrend der vergangenen Jahre ein Ende zu setzen.

Im Jahre 2001 stehen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit inklusive der Mittel für das European Recovery Program insgesamt 930 bis 970 Millionen Schilling zur Verfügung, wenn man die Bindungen mit berücksichtigt. Das ist ein Betrag, mit dem man arbeiten kann.

Wir liegen damit zwar nur im unteren Feld der OECD, haben aber unter Verzicht auf andere wichtige Dinge im Außenamt die Entwicklungszusammenarbeit doch weiterhin deutlich unterstützen können. Fest steht, dass es nach dieser wichtigen Budgetkonsolidierung unabdingbar erforderlich ist, auch die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit wieder aufzustocken. Wir schaffen uns jetzt den Spielraum für wichtige Vorhaben in der Zukunft.


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