Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 180

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Stuart Eizenstat konnte es gar nicht besser ausdrücken. Niemand von uns hätte es gewagt – auch mit diesem guten Pathos nicht –, damit die Rolle ganz Österreichs und seiner Bevölkerung zu beschreiben.

Ich verstehe die Ungeduld der Verhandler und habe großes Verständnis für den Zweifel und die Skepsis von Opferverbänden und wirklich Betroffenen, und ich kann auch den Zorn verstehen, der da manchmal mitschwingt – und der bis zur Stunde gerade auch in heutigen Erklärungen herauszuhören ist. Dennoch meine ich, dass wir das Gemeinsame und auch die Größe dieses Augenblicks nicht vergessen sollten. Wir ent schulden uns nicht, und in dem Sinn können wir uns auch gar nicht entschuldigen, sagen aber, was ist. Und wir sprechen nicht nur große Worte, sondern setzen endlich auch die notwendigen Taten.

Was ich fordere – und was ich mir auch vornehme –, ist, jene Sensibilität, die bei der Lösung dieser Frage mitschwingt, mitzunehmen für andere große Fragen: ob es dabei um Fragen des internationalen Kriegsverbrechertribunals oder um solche der Wachsamkeit in der internationalen Politik und natürlich auch um die Wachsamkeit nach innen geht. – Ich danke Ihnen jedenfalls für diese Stunden. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.28

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

20.28

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich darf an die Ausführungen meiner Vorredner anschließen und sagen: Es ist richtig, es geht bei diesem Gesetzeswerk nicht nur darum – und kann nicht darum gehen –, Wiedergutmachung im eigentlichen Sinne zu leisten, sondern es geht um eine Entschädigung, und es heißt daher auch Entschädigungsgesetz. Wir tun das nicht für uns – welche Motive da immer entscheidend sein können –, sondern für jene Menschen, die in den Jahren 1938 bis 1945 besonders gelitten haben. Das ist ein ganz wesentliches Motiv dieser Gesetzwerdung.

Lassen Sie mich drei Punkte ganz kurz erwähnen. Erster Punkt: Entscheidend ist – wie das hier bereits gesagt wurde –, dass die finanziellen Mittel dieser Fonds unmittelbar jenen Menschen zugute kommen und zugeführt werden, die in jenen Jahren viele Benachteiligungen und großes Leid auf sich nehmen und Österreich verlassen mussten. Ich finde es großartig und richtig, dass die Entschädigung dafür über den Nationalfonds abgewickelt wird.

Zweiter Punkt – der Herr Bundeskanzler hat es bereits erwähnt –: Mit diesen Sozialversicherungsgesetzen, die wir mit dem Entschädigungsgesetz mitbeschließen, nehmen wir alle Menschen, die damals in Österreich gelebt haben, die zu dieser Zeit geboren waren, in unser Sozialsystem auf, und sie werden in unsere gesetzliche Pensionsversicherung voll einbezogen. Sie erhalten nun ohne Ansehen der Staatsbürgerschaft die Opferrenten, und sie werden in unser Pflegegeldgesetz einbezogen. Das bedeutet für diese Opfer vermutlich eine beinahe gleichwertige soziale Sicherheit und ist eine noch wichtigere Maßnahme als die bloße Entschädigung, die geleistet worden ist.

Ich möchte in den Dank, der in diesem Rahmen bereits ausgesprochen worden ist, auch jene beiden Herren einbeziehen, die im Sozialministerium die notwendigen Gesetze erarbeitet und aufgearbeitet haben. Sie gehören dem Ressort unseres Ministers Mag. Herbert Haupt an, der in dieser Frage wirklich das getan hat, was wichtig war, um diesen Menschen den vollen Sozialversicherungsschutz zu gewähren, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Die Einheitspartei! – Ruf bei der SPÖ: Der ist der ÖVP beigetreten!)

Ich verkenne nicht, dass hier von früheren Ministern, von Ministern der SPÖ, Vorarbeiten geleistet worden sind. Ich war selbst dabei, als wir – dreimal in den letzten zwölf Jahren – die Sozialgesetze aus diesem Grunde verändert und erweitert haben, um einen immer größeren


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