Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 84

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14.04

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln heute den Bericht des Rechnungshofes. Es geht um die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung. Ich möchte mich in meinem Redebeitrag mit dem Struk-turfonds beschäftigen. Dieser Fonds hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, hatte eine Laufzeit vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2000. Dieser Fonds wurde mit 1,75 Milliarden Schilling pro Jahr aus Bundesmitteln dotiert; das gemäß Reformvereinbarung eingerichtete Organ des Strukturfonds war die mit Bundesmehrheit ausgestattete Strukturkommission.

Von Februar bis April 1999 erfolgte die Prüfung durch den Rechnungshof. Grundsätzlich hielt der Rechnungshof die Mehrheit des Bundes in der Strukturkommission für zweckmäßig. Ande-rerseits erfüllte laut Rechnungshof der Strukturfonds seine Aufgaben nur teilweise – vor allem deswegen, weil in der Zusammenarbeit oder im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern keine richtige Handhabung gegeben war. Daher gibt es einige Empfehlungen des Rechnungshofes.

Ich möchte hier einige Beispiele nennen: die Schaffung klarer Organisationsregelungen für den Sanktionsmechanismus oder etwa das Überdenken des weiteren Einsatzes von Strukturmitteln, die ehestmögliche Fertigstellung des österreichischen Gesundheitsplanes, die Vereinfachung der LKF und schließlich die Auflösung des KRAZAF mangels Existenzberechtigung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen und der Beschlussfassung des Finanzausgleichsgesetzes vom 14. Dezember wurde auch die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Krankenanstalten geregelt. Neben diesen Leistungen wurde außerdem die Finanzierung durch Bund und Sozialversicherungsträger sichergestellt. Diese Regelung erfolgte in einer neuen Artikel 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern und ist seit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft. Wesentlicher Inhalt dieser Artikel 15a-Vereinbarung ist die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Sinne einer Neustrukturierung.

Ich möchte hier auch auf die Zielsetzungen der Vertragsparteien hinweisen und zwei Punkte herausnehmen. Erstens: In Zukunft ist eine qualitativ hochwertige, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Zweitens: Die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens ist unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und möglicher Kosteneinsparungen zu sichern.

Wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist, dass in dieser Artikel 15a-Vereinbarung auch die Einrichtung des Strukturfonds und seine Dotation geregelt sind. Mit dieser Vereinbarung wird eine Reihe von Empfehlungen des Rechnungshofes über den Strukturfonds einer Lösung zugeführt.

Abschließend ein herzliches Danke den Beamten des Rechnungshofes! Wir werden diesem Bericht des Rechnungshofes gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

14.08

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident Fiedler! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass Herr Abgeordneter Kurzbauer dem Bericht die Zustimmung erteilt, finde ich gut. Dass die SPÖ-Abgeordneten hier an Versäumnissen Kritik üben, finde ich weniger verständlich, denn der Prüfzeitraum ist ausschließlich ein Zeitraum, in dem die Sozialdemokraten an der Regierung waren. Sie kritisierten heute also am Rednerpult Ihre eigenen Versäumnisse.


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