Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 88

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Vergleiche zwischen den Betreuungseinrichtungen und -systemen herstellen. Auch ein mehrjähriger Vergleich ist nur schwer möglich, weil die Dokumentationen der Länderfonds in die Aufzeichnungen des Ministeriums nicht entsprechend eingearbeitet werden können und der Hauptverband ebenfalls nicht mit den erforderlichen vergleichbaren Zahlen versorgt wird oder werden kann. So kommt es dazu, dass kürzere Verweildauern in den Spitälern zum Beispiel höhere Kosten in der Nachsorge ergeben und dass positive Veränderungen lediglich kosmetische Transparenz bringen, aber keine tatsächlichen Kostenreduktionen.

Eine weitere Problematik besteht darin, dass eine Abgrenzung zwischen den Ausgaben für den laufenden Betrieb und für Investitionen wegen der unterschiedlichen Haushaltsgestaltung der Länder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, sodass es besser ist, darauf zu verzichten, weil das eben nicht zu rechtfertigen ist. Solange keine durchgängigen länder- und bereichsübergreifenden Diagnose- und Leistungsdokumentationen erarbeitet werden können, ist es auch schwer möglich, ein funktionierendes Controlling auf die Beine zu stellen.

Zur weiteren Entwicklung der Reformbemühungen hin zu einem integrativen Gesundheitssystem empfiehlt uns daher der Rechnungshof einerseits durchgehende Betreuungssysteme für die Patienten – vom ersten Arztbesuch über den Facharztbereich, dem Spitalsaufenthalt bis hin zur Nachsorge in Pflegeheimen und zu den niedergelassenen Ärzten –, andererseits sollten Systeme entwickelt und erprobt werden, wie die verschiedenen Bereiche besser zusammenarbeiten und wie gemeinsame Leistungs- und Kostenberechnungen angestellt werden können.

Zu dieser integrativen Sichtweise und zur volkswirtschaftlichen Kalkulation gehören meiner Meinung nach auch Präventivmaßnahmen, die zur allgemeinen Verbesserung der Gesundheit unserer Bevölkerung beitragen und enorme Einsparungspotenziale im Gesundheitssektor darstellen. Dies wurde uns erst kürzlich durch eine Studie im Sportbereich deutlich gemacht. Da wurde deutlich aufgezeigt, wie viel eingespart werden kann, welch große Summen möglich sind, wenn eben Präventivmaßnahmen rechtzeitig greifen.

Schließlich bringt jeder in der Vorsorge eingesetzte Schilling in der Folge nicht nur geringere Aufwendungen für die Allgemeinheit und budgetäre Entlastungen, sondern auch eine vitalere Gesellschaft und gesunde Menschen. Ich glaube, dagegen kann niemand sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht der Präsident des Rechnungshofes Dr. Fiedler. – Bitte.

14.24

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat die im Jahre 1997 neu eingeführte leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung einer Prüfung unterzogen, wobei der Zweck der Prüfung darauf abgestellt war, zu untersuchen, ob im Jahre 1997 der richtige Weg eingeschlagen wurde oder nicht. Das Ergebnis der Prüfung, das Ihnen in einem Bericht vorliegt, hat gezeigt, dass durch die Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung zahlreiche Verbesserungen erreicht werden konnten, dass es aber nicht gelungen ist, alle vorgegebenen Ziele auch tatsächlich zu erreichen.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass auf der einen Seite namhafte Einsparungspotenziale vorhanden sind, dass aber auf der anderen Seite die Netto-Belastung der Länder nicht entscheidend geändert werden konnte. Der Succus des Rechnungshofberichtes geht daher in die Richtung, dass die Reform, wie sie im Jahre 1997 eingeleitet wurde, einer Weiterentwicklung bedarf. Wir haben dies bereits in den Prüfungsergebnissen, die wir den geprüften Stellen zugesandt haben, sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Es war von unserer Seite aus durchaus positiv zu vermerken, dass die geprüften Stellen relativ rasch reagiert haben, und zwar noch im Jahre 2000 mit einer neuen Artikel 15a-Vereinbarung und mit einer Krankenanstalten-Gesetz-Novelle.


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