Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 93

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Die Frau Abgeordnete Plank trägt gerade einen Entschließungsantrag vor. Sie werden nicht wissen, worüber Sie abstimmen, wenn Sie nicht zuhören. Ich bitte daher um etwas mehr Aufmerksamkeit!

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (fortsetzend):

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Regierungsvorlage: Budgetbegleitgesetz 2002 (499 der Beilagen) gemäß § 25 GOG NR so abzuändern beziehungsweise zu ergänzen, dass die bereits beschlossene unsoziale Besteuerung der Unfallrenten mit 1. Jänner 2001 rückwirkend aufgehoben wird."

*****

Frau Steibl und Ihre KollegInnen! Stimmen Sie diesem Antrag zu, und Sie können den Menschen wieder in die Augen schauen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht auch in einem sachlichen Zusammenhang zur Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Diskussion beziehungsweise zur Abstimmung.

Als weiterer Redner hat sich Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort gemeldet. – Bitte.

14.46

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon eine große Portion Doppelzüngigkeit, die hier seitens der SPÖ in die Diskussion um die Unfallrenten gebracht wird, wenn sich die SPÖ hier herstellt und so tut, als gäbe es keine Vergangenheit, als gäbe es keine Regierungsbeteiligung der SPÖ in den vergangenen Jahren. Da hat es zum Beispiel das Jahr 1988 gegeben, meine Damen und Herren von der SPÖ, das Sie offenbar jetzt in der aktuellen Diskussion um die Unfallrenten vergessen haben. Im Jahre 1988 haben Sie mit Ihrer Regierung, mit Ihrem sozialistischen Finanzminister und mit Ihrem sozialistischen Sozialminister die Unfallrentenbesteuerung eingeführt. Sie waren es, die die Unfallrenten besteuert haben, und daher haben Sie heute keine Glaubwürdigkeit, wenn Sie etwas anderes behaupten, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Beweis dafür zitiere ich aus dem Stenographischen Protokoll der 125. Sitzung vom 13. Dezember 1989 eine Rede Ihres Finanzministers Dkfm. Ferdinand Lacina zur Einführung der Unfallrentenbesteuerung. Er sagte damals wortwörtlich – ich zitiere –:

"Wir haben dann einen Kompromiß gefunden, nicht willkürlich, um eine bestimmte Gruppe zu belasten, sondern wir haben im Auge gehabt, daß es auf der einen Seite zwei Unfallursachen gibt, aber auf der zweiten Seite nur eine Finalität", wie er das damals formuliert hat. "Wir haben bisher schon die steuerliche Ungleichbehandlung von" Unfallrenten und Invaliditätsrenten "gehabt, je nachdem, ob es Arbeitsunfälle oder Freizeitunfälle waren, Unfälle, die sich nicht wäh-rend der Arbeitszeit oder auf dem Weg zur Arbeit ereignet haben."

Dann kommt er zum Schluss und sagt: "Es war die ursprüngliche Auffassung und Zielsetzung, durch die Besteuerung beider zu einer Gleichbehandlung beizutragen." – Finanzminister Lacina, SPÖ, anlässlich der Einführung der Unfallrentenbesteuerung. Das ist Ihr Sündenfall schon damals gewesen, und heute wollen Sie das Gegenteil behaupten. Das ist unglaubwürdig, meine Damen und Herren von der SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Unterschied zu heute ist nur der, dass Sie damals nicht einmal gewillt waren, darüber nachzudenken, ob Sie falsch liegen, sondern Sie haben es einfach durchgezogen. Und Ihnen war es


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