Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 196

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 423 der Beilagen in der Fassung des Ausschussberichtes 502 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle Einstimmigkeit fest, und daher ist er angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 504 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Es ist dies die Mehrheit, und damit ist der Antrag angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 505 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist neuerlich die Mehrheit, und damit ist der Antrag angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 505 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit, und damit ist die Entschließung angenommen. (E 60.)

11. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 373/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, geändert wird (506 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

21.15

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren einen Antrag, mit dem das Altlastensanierungsgesetz novelliert werden soll. Ich glaube, von "novelliert" zu sprechen, ist, wenn man sich den Text anschaut, etwas übertrieben.

Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass das Tiermehl, das nicht verfüttert werden darf, in dafür genehmigten thermischen Anlagen behandelt werden sollte. Grundsätzlich – diese Auffassung dazu habe ich bereits im Ausschuss vertreten – ist dagegen nichts einzuwenden, allerdings muss die Voraussetzung gegeben sein, dass dafür geeignete Anlagen genehmigt werden. Unserer Meinung nach sind Anlagen wie die Sondermüllverbrennungsanlagen, wie die EBS, oder Müllverbrennungsanlagen durchaus dafür geeignet und auch zu genehmigen. Wir vertreten die Auffassung, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Kohlekraftwerke dafür geeignet


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