Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 198

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müssen und nicht nur jene, von welchen bereits offensichtlich Schadstoffe an ihre Umgebung abgegeben wurden. Schritt für Schritt können diese Flächen dann nach Verdachtsmomenten und Gefährdungsstufen untersucht werden. Danach werden sie kartiert und müssen, wenn notwendig, erst dann geräumt werden.

Dies erscheint mir als besonders wichtig, weil dadurch eine nachhaltige Verbesserung der Grundwassersituation in manchen Regionen erreicht werden kann. Mit der heute zu beschließenden Maßnahme sollen jene Flächen zum Vorschein gebracht werden, auf denen sich auch nur möglicherweise eine umweltgefährdende Zeitbombe mit unbestimmtem Explosionszeitpunkt befindet.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Gebietskörperschaften, insbesondere der Gemeinden, ist es, die Ressourcen im Allgemeinen und jene der Umwelt im Speziellen nachhaltig als Lebensgrundlagen zu sichern.

Nun auch einige Worte zur Ablagerung von Aschen und Schlacken: Die bei der Kohleverbrennung anfallenden Aschen und Schlacken können derzeit nur dann altstofflastenbeitragsfrei gelagert werden, wenn im Rahmen der kalorischen Energiegewinnung keine Vermischung mit anderen Brennmaterialien erfolgt. Um jedoch die entstandene Situation bei der Tierkörperverwertung zu regeln, ist die Möglichkeit einer thermischen Verwertung sicherzustellen. Dazu ist eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes notwendig.

Demnach können nach Beschlussfassung dieser Novelle die Verbrennungsrückstände der kalorischen Kraftwerke auch dann vom Altlastenbeitrag befreit sein, wenn bis zu 10 Prozent nicht gefährliche Abfälle mit verbrannt werden. Wir können damit einen Anreiz für die Betreiber von Kohlekraftwerken schaffen, auch Tiermehl in ihren Anlagen mit zu verbrennen.

Auf Grund der aktuellen Situation ersuche ich Sie alle, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dieser Vorlage Ihre Zustimmung zu geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Auer: Das werden wir tun!)

21.24

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig ist die nächste Rednerin. – Bitte.

21.24

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der vorliegenden Gesetzesvorlage, der Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, können wir in dieser Form aus einem ganz bestimmten Grund nicht zustimmen. Ich erläutere das jetzt ganz kurz, möchte aber dann zur Tiermehlverbrennung insgesamt etwas sagen.

Wir haben immer kritisiert, dass Verbrennungsanlagen altlastensanierungsbeitragsbefreit sind. Das ist für uns eine sachlich nicht zu rechtfertigende Besserstellung einer Entsorgungstechnologie im Vergleich zu anderen. Aus dieser grundsätzlichen Kritik heraus lehnen wir auch diese weitere, sachlich nicht gerechtfertigte Ausnahme für Verbrennungsanlagen ab. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zur gesamten Problematik der Tiermehlverbrennung in Österreich: Bei den nun angelaufenen Verbrennungen in mittlerweile mir bekannten elf Anlagen – wie viele es wirklich sind, wurde uns vom Umweltministerium noch nicht mitgeteilt – gibt es eine Reihe von sehr komplexen genehmigungsrechtlichen Fragen sowie von Fragen der Umweltkontrolle und der Qualität.

Dass es Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen gibt, ist möglich beziehungsweise nicht zu 100 Prozent ausgeschlossen, da das Input sozusagen immer das Output verändert und jeder Brennstoff sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht andere Schadstoffe verursacht.


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