Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 200

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rungsverantwortung nicht nur die Aufgabe, alle Fragen restlos zu klären, sondern auch die Verpflichtung, zeitgerecht zu handeln.

In diesem Fall ist es notwendig, zeitgerecht zu handeln. Wir stehen auf Grund der BSE-Krise vor einer Situation, die wir bisher nicht kannten. Es ist notwendig, bei der Fütterung von Tieren neue Wege zu gehen. Als erster wichtiger Schritt wurde in Österreich ein generelles Verfütterungsverbot von Tiermehl verhängt. Es ist aber Tatsache, dass Kadaver und Schlachtabfälle weiterhin zu Tiermehl verarbeitet werden, und es ist auch Tatsache, dass für zirka 100 000 Tonnen Tiermehl pro Jahr neue, sinnvolle Verwertungsmöglichkeiten gefunden werden müssen.

Es ist außerdem richtig, dass die Überlebenstemperaturen der Krankheitserreger von BSE bei zirka 600°C liegen. Auf Grund dieses Wissens und des Standes der Technik ist die thermische Verwertung anzustreben. Inländische Kohlekraftwerke könnten die fehlenden Kapazitäten zur Verfügung stellen. Kohlekraftwerke sind jedoch derzeit bei den Aschen und Schlacken, die bei der Verbrennung anfallen, von der Alsag-Gebühr befreit.

Da Tiermehlasche zurzeit nicht gebührenbefreit ist, kann bei einer Mitverbrennung von Tiermehl auf Grund der bestehenden Rechtslage diese Ausnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden. Da Entsorgungssicherheit und Autarkie von nationalem Interesse sind, sind ausreichend Kapazitäten im Inland zur Verfügung zu stellen. Daher sollen diese Ausnahmen der Gebührenbefreiung geringfügig geändert werden. Es ist dadurch keine bedeutende Änderung betreffend die Zusammensetzung der Asche zu erwarten, und auch hinsichtlich der Emissionen werden wir die Belastungen in diesem Zusammenhang gering halten können.

Weiters ist davon auszugehen, dass es zu keiner Änderung des Beitragsaufkommens bei der Altlastensanierung kommt. Ziel ist es, Tiermehl, das zu Abfall geworden ist, thermisch zu verwerten und die Energie sinnvoll einzusetzen, ausreichende Verbrennungskapazitäten für Tiermehl im Inland zur Verfügung zu stellen, für Kohlekraftwerke die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, Kosten zu vermeiden und zu verringern und Umweltbelastungen hintanzuhalten.

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: Kohlekraftwerken die Mitverbrennung von 10 Prozent Tiermehl zu gestatten – 90 Prozent sind nach wie vor Kohle, die verheizt wird –, die entstehende Asche von der Alsag-Gebühr zu befreien. Es wurde ebenfalls vorgesehen, eine zeitliche Befristung bis zum Jahre 2006 festzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Sommer mit der Ausarbeitung einer umfassenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz zu beginnen. Außerdem stellt die Sanierung von Altlasten eine ganz große Herausforderung in den nächsten Jahren dar. Die Ist-Situation ist ernüchternd: Es gibt in Österreich zirka 2 500 Verdachtsflächen, rund 180 sind im Altlastenatlas ausgewiesen, und nur 25 Altlasten gelten als gesichert oder saniert. Derzeit sind Abfälle, die im Zuge einer Sicherung oder Sanierung einer im Altlastenatlas eingetragenen Altlast anfallen, beitragsbefreit. Dies gilt nicht für Verdachtsflächen, und wir verfolgen mit dieser Maßnahme das Ziel, die Altlastensanierung bei Verdachtsflächen gebührenfrei im Sinne der Altlastenbeiträge zu ermöglichen. Außerdem werden wir auch dafür eintreten, dass es für die Sanierung von Altlasten verbindliche Verfahrensbestimmungen gibt.

Ich glaube, dass wir mit diesen Maßnahmen eine gute Entscheidung getroffen haben, und ich gehe davon aus, dass Sie dieser Vorlage Ihre Zustimmung geben werden. Nicht verstehen können wir jedoch das Verhalten der SPÖ und der Grünen. Ich glaube, dass man in diesen beiden Parteien Probleme vor sich herschieben will, Lösungen aber letztlich nicht zulässt! – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.34

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Dr. Bauer ist der nächste Redner. – Bitte.

21.34

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zuerst möchte ich meinem Vorredner, Herrn Abgeordne


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