Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 243

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entscheidende Punkt. (Abg. Mag. Kukacka: Die Einnahme von illegalen Drogen ist überhaupt verboten!) Genau das Gleiche, denke ich mir, wäre auch bei Drogen angebracht, wenn es um Verkehrssicherheit geht. Wenn es um Verkehrssicherheit geht! (Abg. Mag. Kukacka: Die Einnahme von illegalen Drogen ist verboten, Herr Kollege!)

Jetzt kann man schon den Schritt zu den Sozialdemokraten machen. Da hat Kollege Eder am Anfang gesagt: Es geht nur um Drogen im Straßenverkehr. – Ich glaube, dass das der entscheidende Irrtum bei diesem Antrag ist, den die Regierungsfraktionen gestellt haben. In diesem steht nämlich steht eindeutig: Es geht um den Nachweis im Körper. (Abg. Mag. Kukacka: Sie wollen straflos Drogen konsumieren, das ist das Problem!)

Das hat mit Straßenverkehr ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. ) Ich kann Ihnen auch gerne vorlesen, wie es drinsteht. Punkt 2.b) heißt:

"b) welche Maßnahmen zu einer Verbesserung der Exekutierbarkeit des ja bereits bestehenden Drogenverbotes im Straßenverkehr getroffen werden können, insbesondere ..." – Nein, das war jetzt der falsche Punkt. Entschuldigung! (Abg. Ing. Westenthaler: Falsche Rede, nicht falscher Punkt!) Ich hätte unter a) lesen müssen:

"a) unter welchen Voraussetzungen das deutsche Modell der Drogenbekämpfung im Straßenverkehr" – und jetzt in Klammern: – "(Nachweis des Drogenkonsums als Kriterium statt Nachweis der Beeinträchtigung)".

Genau das steht drin, darum geht es den Regierungsfraktionen. Das bedeutet schlicht und einfach, dass das mit Drogen im Straßenverkehr nichts zu tun hat – leider nichts zu tun hat! (Beifall bei den Grünen.)

Sie brauchen sich nur mit Experten auseinanderzusetzen. Sie können alle medizinischen Erkenntnisse zur Hand nehmen. Daraus geht eindeutig hervor, dass gerade im Bereich von Cannabis eine Nachweiszeit von mehreren Wochen – drei bis vier Wochen – gegeben ist; so lang kann man im Körper Cannabis nachweisen. Die Wirkzeit dauert einige Stunden. Das heißt, das hat überhaupt nichts mit der Verkehrssicherheit zu tun. (Abg. Ing. Westenthaler: Kennt sich gut aus!)

Darum bin ich jetzt etwas verwundert, dass Sie diesen Antrag so mittragen, weil genau das der Punkt ist: Es geht einerseits um Kriminalisierung, und es geht auf der anderen Seite darum, dass es massive gesellschaftliche Probleme gibt. Jemand, dem der Führerschein entzogen wird, hat in dieser Gesellschaft, auch was die Arbeit betrifft – speziell, wenn er in nicht so verkehrserschlossenen Gegenden wohnt –, massive Probleme. Dem nun Vorschub zu leisten, wenn jemand vielleicht sogar sehr bewusst sagt: okay, Straßenverkehr ist etwas ganz anderes, das kommt für mich überhaupt nicht in Frage, auch mit Alkohol nicht – gut, aber ich hätte mir erwartet, dass diese Trennung von Ihrer Fraktion auch ernst genommen wird. Deshalb bin ich darüber jetzt etwas verwundert. Das Verhalten der Kollegen von den Regierungsfraktionen haben wir im Hauptausschuss gesehen, als es um die Grenzmengenverordnung gegangen ist. Alle Experten haben etwas anderes gemeint. Da waren wir noch gemeinsam auf einer Seite.

Insofern hoffe ich zumindest, dass das, wenn von Ihnen ein Initiativantrag vorliegt, doch noch einmal berücksichtigt wird und dass einer solchen Regelung, bei der es nur um Kriminalisierung und nicht um Straßenverkehrssicherheit geht, hier nicht zugestimmt wird. (Beifall bei den Grünen.)

0.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.


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