Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 93

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Wenn wir wirklich seriös über diese Bundesbeschaffung GmbH diskutieren wollen, dann müssen wir uns klar werden, welche Ziele wir damit verfolgen wollen, und da gibt es selbstverständlich verschiedene Zugänge: Da gibt es einerseits die Nutzung der Synergieeffekte in der Preisgestaltung, und andererseits gibt es auch, wie es die Grünen meinen, die Möglichkeit, durch die Anschaffung von großen Einheiten durch den Bund eine gewisse Lenkungsmaßnahme zu setzen.

Ich beziehungsweise die freiheitliche Fraktion, wir sehen das so, dass es hier nicht ein Entweder-oder gibt, sondern – ganz im Gegenteil! – ein Sowohl-als-auch. Wir sollen einerseits die finanziellen Ressourcen, die finanziellen Synergien nutzen, und andererseits auch dort, wo es möglich ist, gewisse Lenkungsmaßnahmen ergreifen. Das Bundesvergabegesetz schafft ja dafür die rechtlichen Grundlagen.

Daher noch einmal: Wir sollen nicht im Sinne eines Entweder-oder, sondern im Sinne von Sowohl-als-auch die Vorteile einer derartigen Bundesbeschaffung GmbH nutzen. Und da, meine Damen und Herren, liegt der Unterschied zwischen der zentralen Beschaffung im privaten Bereich, bei privaten Firmen, die in der Regel nur den finanziellen Vorteil sehen, und dem organisierten Beschaffungswesen im Bereich des Bundes.

Ich sage aber auch ganz deutlich: Wir müssen sehr, sehr aufpassen, damit es einerseits durch diese Bündelung nicht zu einem so genannten Nachfragemonopol und andererseits durch die Größe der Aufträge nicht zu einem Bietermonopol kommt.

Ich darf daher in diesem Zusammenhang im Sinne der österreichischen klein- und mittelständischen Wirtschaft, im Sinne der österreichischen Arbeitsplätze, aber auch im Sinne der inländischen Wertschöpfung folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) (486 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

a) In § 3 wird folgender Abs. 2 neu eingefügt:

"(2) Der Bundesminister für Finanzen hat durch Verordnung jene Güter und Dienstleistungen zu bestimmen, die nach diesem Bundesgesetz zu beschaffen sind. Dabei hat er auf die regionale Versorgungsstruktur durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht zu nehmen."

b) Der bestehende Abs. 2 erhält die Bezeichnung "Abs. 3".

*****

Kollege Kiermaier ist nicht im Saale. (Abg. Kiermaier: Freilich!)  – Ja, Herr Kollege, bitte um Entschuldigung! Herr Kollege Kiermaier, wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, dann stellen Sie sich gegen die klein- und mittelständische Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haigermoser: Selbstverständlich! – Abg. Dr. Khol: Das tut er nicht!) – Das tut er, wenn er nicht zustimmt. (Abg. Dr. Khol: Das tut er nicht! Er stimmt zu!)

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen der sozialdemokratischen Abgeordneten im Finanzausschuss, die grundsätzlich ja gesagt haben dazu, unter der Voraussetzung, Frau Kollegin Hagenhofer, dass es zu keiner Benachteiligung der klein- und mittelständischen Wirtschaft kommt. Das haben Sie gesagt!


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