Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 95

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Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport (Abg. Böhacker: Das ist alles berücksichtigt worden!) massive Bedenken eingebracht haben (Abg. Böhacker: Die haben alle zugestimmt!) – nun, die haben offensichtlich dann das Gesetz auch nicht ordentlich gelesen und leben auch noch in der Steinzeit; ich halte das fest – und im Budgetausschuss all diese Bedenken von uns wiederholt und durch Beispiele erhärtet worden sind, waren Sie absolut nicht bereit, auch nur darüber nachzudenken, diese Gesetzesvorlage in dem einen oder anderen Punkt auch nur um einen Millimeter zu verändern.

Wenn es Ihnen tatsächlich ernst wäre und um die Mitwirkung der Opposition ginge, dann hätten Sie uns doch, um Gottes willen, so wie im parlamentarischen Umgang üblich, diesen Abänderungsantrag wenigstens vor ein paar Stunden übergeben! Damit hätten wir die Chance gehabt, die vorgeschlagenen Änderungen dahin gehend zu prüfen, ob dadurch tatsächlich wenigstens die ärgsten unserer Bedenken beseitigt würden.

Das größte Problem für uns ist und bleibt, dass bei EU-Ausschreibungen im Dienstleistungsbereich ein Schwellenwert von 1,2 Millionen Schilling – 1,2 Millionen Schilling, bitte! – besteht, und das wissen Sie auch. Wenn man da EU-weit oder gemeinsam ausschreibt, dann wird dieser erschreckend niedrige Schwellenwert sehr leicht und sofort erreicht und überschritten, und das heißt: massiver Kaufkraftabfluss nach Europa, negative Auswirkungen auf die Klein- und Mittelunternehmen. Das, was Sie hier anbieten, dass jetzt alles im Verordnungswege geregelt wird, das, muss ich sagen, ist uns zu wenig!

Kollege Böhacker hat in seiner Rede die Frage angesprochen, welche Ziele man bei solchen Einsparungen verfolgt. Er hat gemeint, es gehe einerseits um die Synergienutzung in Bezug auf den Preis, und andererseits gehe es auch um einen möglichen Lenkungseffekt, und er hat gemeint, man muss ein Sowohl-als-auch anstreben.

Wenn ich mir aber jetzt diesen Abänderungsantrag in der kurzen Zeit angeschaut habe, dann muss ich feststellen, dass die Synergienutzung in Bezug auf den Preis im Gesetz festgehalten ist, dass aber die möglichen Lenkungsmaßnahmen, bei denen es vielleicht um umweltrelevante Überlegungen bei der Beschaffung geht, dann irgendwo in einer Verordnung enthalten sind, an der wir keine Möglichkeit haben, mitzuwirken oder sie zu beeinflussen.

Wenn daher die Intention dieses Bundesbeschaffung-GmbH-Gesetzes nur die Einsparung ist und sonst nichts, dann werden die Klein- und Mittelbetriebe und die Regionen die Zeche zahlen müssen. Umweltrelevante Überlegungen, die regionale Beschäftigungssituation, das Wirtschaftswachstum in den Regionen bleiben auf der Strecke. Deshalb wird meine Fraktion im Interesse der Klein- und Mittelbetriebe, im Interesse der Beschäftigten in diesem Bereich und im Sinne der Regionen dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Böhacker zu Wort gemeldet. – Bitte.

15.49

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Frau Vorrednerin hat erklärt, die Abgeordneten der Regierungsparteien hätten im Finanzausschuss – es war nicht der Budgetausschuss, sondern es war der Finanzausschuss – keine Bereitschaft gezeigt, auch nur einen Millimeter, auch nur einen Beistrich an der Vorlage zu ändern. – Das ist unrichtig.

Wahr ist vielmehr Folgendes – und ich berichtige hiermit diese Aussage und nehme Bezug auf die "Parlamentskorrespondenz" –:

"Um die Zustimmung der Oppositionsparteien zu erhalten, hielt es Stummvoll für möglich, sich bis zur Zweiten Lesung darum zu bemühen, Teile der Erläuterungen betreffend die Erhaltung regionaler Versorgungsstrukturen und die Sicherung der Chancen von kleinen und mittleren Betrieben in den Gesetzestext zu übernehmen."


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