Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 103

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Wir werden diesem Gesetz zwar zustimmen, halten es aber für notwendig, uns Gedanken zu machen, ob die Ziele, die hier angestrebt werden, auch wirklich mit diesen Mitteln erreicht werden können. Das ehrgeizige Ziel, die Zahl der Armen bis 2015 zu halbieren, ist unserer Auffassung nach mit diesem Fonds nicht zu erreichen.

Auch 460 Millionen US-Dollar, ein sicher nicht geringer Betrag, werden nicht ausreichen, die strukturellen Probleme des internationalen Agrarhandels zu mildern. Das, meine Damen und Herren, ist nämlich der Kern der Fragestellung: die Welthandelsbeziehungen im Agrarbereich, die Frage der WTO-Regelung. Das ist die Kernfrage einer offensiven Entwicklungspolitik, einer offensiven Politik für den ländlichen Raum in Ländern, die im Augenblick alles andere als begünstigt sind.

Auch wenn 67 Prozent der Mittel des Fonds für die ärmsten Entwicklungsländer vor allem in Afrika vorgesehen sind, muss man doch sagen, dass derzeit im Rahmen der Tätigkeit des Fonds die Ökologisierung keinen Schwerpunkt darstellt. Ich denke, das wäre aus österreichischer Sicht einzufordern, dass gerade auch in Ländern der Dritten Welt nicht mit agrarindustriellen Mitteln Nahrungsmittel erzeugt werden. Gerade diese devisenarmen Länder sollten mit ökologischen, mit biologischen Optimierungsverfahren ihre landwirtschaftliche Erzeugung verbessern, optimieren und für die Selbstversorgung entwickeln. Hier hätte Österreich einen gewissen Impuls zu geben, einen Impuls in Richtung biologische Landwirtschaft auch in der Dritten Welt. Gerade unter tropischen und subtropischen Bedingungen ist eine ökologische Entwicklung die einzig nachhaltige und einzig mögliche, um die Landwirtschaft in diesen Regionen sinnvoll zu entwickeln.

Ein anderer Aspekt, der nicht unbedeutend ist, ist die Frage, an welche Länder und unter welchen Bedingungen Geld verteilt wird. Es ist die Frage der Menschenrechte zu stellen, die Frage der ILO-Konvention hat hier Bedeutung, und beides ist in den Vergaberichtlinien derzeit noch nicht enthalten. Auch da sollten wir von Österreich aus Impulse setzen.

Vor allem müssen jedoch klare Umweltvorgaben für solche internationalen Fonds entwickelt werden. Davor kann man nicht die Augen verschließen und sich damit beruhigen, dass man 18 Millionen Schilling jährlich für Entwicklungshilfe für die Ärmsten der Welt hergegeben hat, denn gleichzeitig betreiben wir auf europäischer Ebene eine Agrarpolitik, die massiv zur Zerstörung dieser Regionen beiträgt. (Beifall bei den Grünen.)

Das müssen wir schon einmal auf den Tisch legen. Wo wird denn die Kleidung erzeugt, die wir tragen? – Die wird in den Baumwollanbaugebieten Afrikas erzeugt. Wo kommen denn die Futtermittel her, die zum Teil in unseren bäuerlichen Betrieben verfüttert werden? – Die kommen aus den Armenregionen Brasiliens und auch der asiatischen Länder. Das ist eigentlich der Knackpunkt. Wenn wir nicht nur Lippenbekenntnisse ablegen wollen, sondern eine offene, klare und zielgenaue Entwicklungspolitik anpeilen, dann müssen wir auch Weichenstellungen in Richtung Ökologisierung und in Richtung sozialer Standards bei diesen Projekten vorantreiben. Das geht uns ab. Trotzdem werden wir diesem Antrag zustimmen.

Ohne einen radikalen Kurswechsel in der europäischen Agrarpolitik werden diese Maßnahmen jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Schwemlein. )

16.21

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 419 der Beilagen.


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