Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 120

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Ich glaube, das wird nicht eins zu eins umzusetzen sein. Ich kann nicht sagen, in der Nähe des Arbeitsplatzes im Waldviertel, im Mühlviertel lebt dann auch wirklich ein Behinderter, der dann auch wirklich dort hinkommen und dort arbeiten kann. Das heißt, oft gibt es zwar einstellungswillige Betriebe, aber es kann von der Arbeitsmarktvermittlung kein Behinderter vermittelt werden. (Abg. Haidlmayr: Stimmt nicht!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie 30 000 S fordern, so ist das für einige Betriebe, die durchaus wollen, aber keine behinderten Arbeitnehmer bekommen, direkt eine Strafsteuer, auf der anderen Seite ist das eben kein Ausgleich oder keine Ausgleichstaxe mehr. (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) – Frau Silhavy, was Sie damit auch nicht fördern, ist die Integration. Sie fördern möglicherweise genau jene Vorurteile, die es vorher und in anderen Diskussionen schon gegeben hat.

Meine Damen und Herren! Der richtige Weg in diesem Bereich ist daher ein ganz anderer. Das größte Problem, auch aus der Sicht der Behinderten, ist nicht die Taxe, denn im Fonds ist eigentlich genügend Geld – auch durch die Behinderten-Milliarde sind Anreize da –, sondern der Kündigungsschutz. Einige Behinderte wollen diesen gar nicht in dem Ausmaß, nämlich dass, wenn es um Veränderungen geht, vor dem Ausspruch der Kündigung eine Einigung beim Behindertenausschuss, beim Bundessozialamt erreicht werden muss, dass es eine Melde- oder Ankündigungsfrist von vier Wochen gibt, denn in der Regel dauern dann derartige Verfahren mindestens sechs Monate, wenn nicht länger. (Abg. Haidlmayr: Woher haben Sie die falschen Daten?)

Im Interesse einiger Behinderter haben Behindertenverbände – Frau Abgeordnete, Sie kennen offenbar Ihre eigenen Anliegen nicht immer ganz genau; ich kann das entsprechend dokumentieren (Abg. Haidlmayr: Fragen Sie beim Bundessozialamt ...!)  – den Versuch gemacht, eine Deregulierung zu erreichen, weil Behinderte nicht als Behinderte behandelt werden wollen, sondern wie jeder normale Arbeitnehmer. (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Es ist daher nicht die richtige Vorgangsweise, eine Strafsteuer einzuheben, hier unqualifiziert die Ausgleichstaxe um ein Mehrfaches anzuheben, sondern man muss im Qualifizierungs-, im Beschäftigungs- und im Unterstützungsbereich etwas tun. Hier ist die Arbeitsassistenz, beispielsweise die Einführung eines Mediationsverfahrens statt Kündigung, die für beide Teile effizientere und bessere Maßnahme. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr. )

Meine Damen und Herren! Anreize statt Strafsteuern – das sind die richtigen Möglichkeiten und die Methoden, die auch international angewendet werden (Abg. Haidlmayr: Das stimmt nicht!), um die Behinderten wirklich in den Arbeitsmarkt zu integrieren – und das wollen auch Sie. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.38

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Auch ich werde mich in meinem Debattenbeitrag dem Antrag 251/A (E) der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen betreffend Anhebung der Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz widmen.

Frau Kollegin Haidlmayr, wir wissen, dass jeder Dienstgeber verpflichtet ist, je 25 Dienstnehmer einen begünstigten Behinderten zu beschäftigen. Wird dieser Einstellungspflicht nicht entsprochen, so ist eine Ausgleichstaxe von 2 060 S pro Monat und nicht besetzter Stelle zu entrichten – nicht "knapp 2 000 S", sondern über 2 000 S.

Frau Kollegin Haidlmayr! Die Summe, die Sie angesprochen haben, ist, glaube ich, einfach nicht realistisch.


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