Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 68. Sitzung / Seite 12

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In einem persönlichen Gespräch mir gegenüber hat sie zunächst persönliche Gründe für ihre Kündigung genannt, dass sie den Wiener Boden und die Wiener Verhältnisse unterschätzt hätte und sich daher genötigt sehe zu kündigen. Auf meine Frage, ob etwa die Nichtübermittlung der Urkunde ihrer Sponsion und das Gerücht, das mir Professor Schilcher zugetragen hat, Grund ihrer Kündigung seien, hat sie mir mitgeteilt, dass ihr eine Prüfung für ihr akademisches Studium als Juristin fehlt.

Ich habe daraufhin sofort ihre Kündigung angenommen, die Innenrevision mit den Erhebungen in dieser Angelegenheit betraut und den Leiter der Innenrevision, Herrn Holzmann, gebeten, gemeinsam mit der Rechtsabteilung und der Präsidialabteilung meines Hauses die entsprechenden rechtlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Im Laufe des gestrigen Tages sind die rechtlichen Bewertungen durchgeführt worden, und ich habe mehrere Gespräche mit meiner Personalabteilung und heute in der Früh auch mit dem Leiter meiner Präsidialsektion geführt, um die weitere Vorgangsweise zu veranlassen.

Ich habe die Mitarbeiterin ursprünglich in Kärnten kennen und schätzen gelernt, wo sie wichtige Vorhaben im Amt der Kärntner Landesregierung verhandelt und betreut hat. Das war auch mit der Grund, warum ich sie am 19. Dezember 2000 mit einem Dienstvertrag, mit einem Überlassungsvertrag als Mitarbeiterin, der mit 15. März 2001 endete, in meinem Büro angestellt habe, um bei mir als juristisch kundige Person tätig zu sein.

Die Mitarbeiterin wurde in der Folge am 16. März 2001 als Vertragsbedienstete in das Bundesministerium für Soziales und Generationen übernommen. Sie wurde dort durch einen Dienstvertrag angestellt und schloss diesen ab. Durch die Mitarbeiter meiner Präsidialabteilung wurden ihr dann die für die Aufnahme in den Stand einer Vertragsbediensteten, wie bei Neuaufnahmen üblich, notwendigen Unterlagen für die Neuaufnahme ausgefolgt und der notwendige Bewerbungsbogen umgehend zur Ausfertigung übermittelt.

Bei den gestrigen Nachforschungen in meiner Personalabteilung hat es sich herausgestellt, dass die Unterlagen für diesen Akt bis zum gestrigen Tage nicht eingetroffen sind und die Mitarbeiterin den Herren der Personalabteilung mitgeteilt hat, in der Osterwoche, wenn sie sich in ihrem Heimatbundesland befindet, die notwendigen Unterlagen, von der Geburtsurkunde beginnend, nachzureichen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, dass die Dame, die bis zum gestrigen Tage meinem Ministerbüro angehört hat, auch auf der Adressenseite des Amtes der Kärntner Landesregierung als Magistra geführt wurde und auch in anderen Aussendungen eines Gerichtes als Magistra, als verpflichtete Partei in einer Klage geführt wurde. (Abg. Dr. Khol: Armes Mädel!)

Ich war bis zum gestrigen Tage der tiefen Überzeugung und habe das daher auch mit meinem damaligen Wissensstand im Parlament so ausgedrückt, dass sie eine gelernte Juristin mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung ist. Ich muss nunmehr auf Grund der Hinweise, die ich von Herrn Professor Schilcher erhalten habe, und auf Grund der Erhebungen, die die Beamten in meinem Hause getätigt haben, am heutigen Tage zur Kenntnis nehmen, dass meiner Mitarbeiterin offensichtlich eine und, wenn ich den Zeitungsberichten Glauben schenke, vermutlich sogar zwei entscheidende Prüfungen für ihr Studium fehlen. (Abg. Faul: Peinlich!)

Die weiteren Erhebungen sind im Laufe der nächsten Tage zu erwarten. Die Innenrevision ist gemeinsam mit der Rechtsabteilung und der Präsidialsektion meines Hauses beauftragt, den gesamten Vorgang umfassend zu überprüfen und mir in allen Punkten eine endgültige Rechtsbewertung zu übermitteln. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Faul: Peinlich!)

9.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

9.12

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen! Am 20. März,


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