Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 64

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gewusst hätten, dass ...!) Und dies wurde selbstverständlich bei der Volksabstimmung von den österreichischen Wählern mit akzeptiert.

Artikel 23 der österreichischen Bundesverfassung ist bereits genannt worden, daher will ich jetzt im Detail nicht mehr darauf eingehen.

Im nachfolgenden Vertrag von Amsterdam, an dessen Zustandekommen Österreich bereits als EU-Mitglied mitgewirkt hat und den Sie selbstverständlich im Parlament mitratifiziert haben, wird die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik als Ziel genannt. Dieser Vertrag hat dann auch die institutionellen Verbindungen zwischen EU und WEU verstärkt und auch die so genannten Petersberger Aufgaben zur Bewältigung von Krisen – und dazu gehören ja auch "Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen" – in den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik übernommen. Anlässlich der Ratifizierung dieses Vertrages hat der Nationalrat den erwähnten Artikel 23f noch einmal revidiert. Auch das sollte ich hier eigentlich nicht sagen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf noch erwähnen, dass zum Beispiel die Behauptung, die Neutralität sei im EU-Kontext nicht mehr relevant, etwa vom Verfassungsrechtler Professor Mayer in einem der APA am 16. Jänner gegebenen Interview, aber auch von Professor Öhlinger in seinem Kommentar zum Neutralitätsgesetz rechtlich untermauert wurde.

Professor Öhlinger führt aus, dass ein Staat, der sich zu einer Kooperation mit einer bestimmten Staatengruppe in Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik verpflichtet hat, zu der auf längere Sicht auch die Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, in einem strikt rechtlichen Sinn "weder immerwährend noch auch nur dauernd neutral" sein kann. (Abg. Dr. Niederwieser: ... ändern die Gesetze Gott sei Dank noch nicht die Verfassungsjuristen, sondern das Parlament!)

Professor Öhlinger meint weiters, dass es daher präziser wäre, von einer bloßen "Bündnislosigkeit" zu sprechen – und davon spricht auch der bereits vorliegende Analyseteil der neu zu erarbeitenden Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin.

Letzter Punkt: Trotz all dem ist es unbestritten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs weiterhin formal in Kraft ist. Die darin enthaltenen Verpflichtungen, nämlich dass Österreich keinem militärischen Bündnis beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen wird, entsprechen genau den Maximen der Bündnisfreiheit, was ebenfalls in dem von mir zitierten Kommentar Öhlingers nachgelesen werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung zu beginnen und dieser den berichtigten Sachverhalt gegenüberzustellen.

11.08

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Es handelt sich um zwei Behauptungen der Frau Außenministerin. Ich gebe zuerst die erste wieder, nämlich ihre Erklärung: In der NATO können militärische Aktionen nur im Konsens beschlossen werden. – Die Konsenspflicht inkludiert so etwas wie ein Vetorecht des einzelnen Staates. (Abg. Dr. Khol: Das hat sie nicht gesagt! – Abg. Mag. Schweitzer: Er fiebert schon wieder!)

Es mag der Wunsch der Außenministerin sein, eine Sitzung etwa nach der Art: Präsident Bush sagt (Ruf bei den Freiheitlichen: Redebeitrag! – Abg. Dr. Khol: Das hat sie ja nicht gesagt! – Abg. Mag. Schweitzer: Neuerlicher Fieberschub!), wir müssen intervenieren, und Kanzler Schüssel sagt, nur über meine Leiche (Abg. Dr. Khol: Gas abdrehen!), und die Militärmaschinerie der NATO steht ...


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