Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 69. Sitzung / Seite 78

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Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Graf zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.53

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe junge Besucher auf der Galerie! Es geht jetzt um ein Thema, das immer wieder hier herauskommt: die Neutralität. Die Neutralität werde ausgehöhlt, die Neutralität gebe es nicht mehr, sagten Sie von der linken Seite dieses Hauses. – Ich meine, es ist wirklich an der Zeit, dazu zu sagen, und zwar im Zuge einer Versachlichung des Gesamten: Da werden doch potemkinsche Dörfer aufgebaut, die man jetzt schön langsam und reihenweise einstürzen sieht – und man merkt, dass da eigentlich nichts dahinter ist.

Man sollte sich doch auf das besinnen, was gemacht wurde. Und was ist das? – Die österreichische Bevölkerung hat sich mit 67 Prozent Ja-Stimmen zum EU-Beitritt bekannt. Es gab die Amsterdamer Verträge, und die gilt es nun zu erfüllen. Jene Verpflichtungen, die damals eingegangen wurden, gilt es nun zu erfüllen – und um nichts anderes geht es jetzt auch bei diesen zur Debatte stehenden Gesetzen.

Herr Bundesminister Scheibner hat bereits mehrmals, zuletzt in der ORF-"Pressestunde", ganz deutlich gesagt, dass eine Änderung des Neutralitätsgesetzes nicht zur Debatte steht. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Steht nicht zur Debatte!

Auf der anderen Seite haben Sie, Herr Klubobmann Kostelka, und zwar am 27. März 2000, hier im Plenum gesagt – ich zitiere wörtlich –:

"Ich bekenne mich zu allen Beschlüssen, die wir gemeinsam gefasst haben, auch zu dem Beschluss im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages und dem Ausschussbericht, der meine Unterschrift trägt ..." – Zitatende.

Und nichts anderes wird hier gemacht! Ich verstehe daher nicht Ihre Aufregung betreffend eine "Aushöhlung der Neutralität"!

Was also gemacht wird – die Frau Außenministerin und der Herr Innenminister haben das ja hier noch einmal klar und deutlich dargelegt –: Durch den Vertrag von Amsterdam und die im EU-Vertrag eingeführten Maßnahmen werden im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Maßnahmen zur Erfüllung humanitärer Aufgaben, Rettungseinsätze und friedenserhaltende Maßnahmen und Kampfeinsätze bei Krisenbewältigungen jetzt hier gesetzlich geregelt. – Um nichts anderes geht es!

Ich meine, dass es notwendig ist, auch da nach Sachlichkeit und nicht nach Emotionen, die man nach außen trägt, zu urteilen. – Jedenfalls kann ich Herrn Abgeordnetem Schieder beipflichten, dass hiemit ein sinnvolles Gesetz gemacht wird. Und auch ich danke für die im Ausschuss gemachten Anregungen hinsichtlich der gesetzlichen Normierung in Bezug auf Durchfuhr von biologischen, chemischen und atomaren Waffen, dafür, dass das jetzt ebenfalls unterbunden wird.

Meine Damen und Herren! Es wurde hier von den Grünen ein Abänderungsantrag eingebracht, der sich mit jenem Abänderungsantrag, der bereits von uns von den Regierungsparteien eingebracht wurde, genau deckt. (Widerspruch bei den Grünen.) Doch, doch!

Schauen Sie sich das bitte an! Im Absatz 1a etwa sehen Sie eine deckungsgleiche Formulierung. Wir können Sie von den Grünen daher nur einladen, unserem Antrag zuzustimmen!

Noch einmal: Es geht darum, dass das Wesentliche dieser Amsterdamer Verträge umgesetzt wird – und um nichts anderes!

Das Beste ist es doch auch hier, den Gesetzestext zu lesen. Worum geht es denn? – Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial stellt einen Beschluss des Sicherheitsrates beziehungs


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