Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 191

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Das ist nicht das, was ich mir von der zukünftigen Schule in Österreich vorstelle, meine Damen und Herren. So etwas wird in Österreich so lange nicht notwendig sein, solange vernünftige Bildungspolitik von diesen Regierungsparteien, hoffentlich auch immer wieder einmal mit Unterstützung der Grünen, gemacht wird.

Nicht immer führt – und das möchte ich Ihnen abschließend sagen – der Versuch des Vermittelns von Einsicht zum Erfolg. Das wird oft zu wenig sein – wer Lehrer ist, der weiß das genau. Ohne ein Mindestmaß an sinnvollen Verhaltensvereinbarungen kann eine Gemeinschaft nicht funktionieren, auch wenn die meisten guten Willens sind. Aber für die wenigen ist es gut, dass es in Hinkunft diese Verhaltensvereinbarungen gibt, auch wenn Sie nicht bereit sind, dem zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Minister.

21.30

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In einer offenen und freien Gesellschaft ist es wichtig, grundlegende Spielregeln zu vereinbaren, Spielregeln, die ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben ermöglichen. Das haben zahlreiche Schulen erkannt und haben über die Hausordnung hinaus Verhaltensvereinbarungen getroffen.

Diese Vereinbarungen sind bereits erprobt – Beispiele von Schulen können bei uns auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden. Auf Grund dieser Entwicklung haben wir damals in den Koalitionsverhandlungen mit der SPÖ auch diese Vereinbarung getroffen. Damals hat es noch "Erziehungsvereinbarungen" geheißen. In der Folge gab es zahlreiche Diskussionen mit dem Bildungssprecher der SPÖ. Dann wurde der Wunsch geäußert, nicht "Erziehungsvereinbarungen" zu sagen, weil das zu einseitig klinge, sondern "Verhaltensvereinbarungen". Wir sind diesem Wunsch nachgekommen, weil auch wir Verhaltensvereinbarungen wollten.

Jeder, der die Erläuterungen zum Gesetz genau gelesen hat, weiß auch ganz genau, was mit diesen Verhaltensvereinbarungen gemeint ist. Da steht ganz klar:

"Diese schuleigenen Verhaltensvereinbarungen sind Ausdruck der neuen Vereinbarungskultur an den Schulen, die wesentliche und gemeinsam erarbeitete Grundprinzipien in Form eines ... Konsenses für das Verhalten der Schüler untereinander, das Verhalten der Schüler zu den Lehrern aber auch umgekehrt widerspiegeln sollen. Selbstverständlich sind auch die Erziehungsberechtigten in dieses partnerschaftliche Zusammenleben einbezogen."

Wir haben also in den Erläuterungen ganz klar festgestellt, dass es darum geht, mit allen drei Schulpartnern derartige Verhaltensvereinbarungen zu erarbeiten. Wir haben es als Kann-Bestimmung im Gesetz festgehalten, denn es gibt Schulen, die brauchen solche Verhaltensvereinbarungen, und es gibt Schulen, die brauchen sie nicht.

Der Idee, die ich da heute in einer Tageszeitung gelesen habe, wo eine prominente Vertreterin der SPÖ-Bildungspolitik sagt, so etwas muss doch die Zentrale machen, so etwas muss doch zentral verordnet werden, kann ich nicht zustimmen. Meine Damen und Herren, der richtige Weg ist es, derartige Möglichkeiten in die Autonomie der Schule zu geben, denn die kleine Volksschule im Montafon braucht so etwas nicht (Abg. Dr. Lichtenberger: Da wäre ich nicht so sicher!), aber eine größere Schule in einem anderen Bereich braucht es vielleicht. Deshalb ist es richtig, das in die Kompetenz, in die Autonomie der Schule zu geben.

Warum wollten wir diese Möglichkeiten im Gesetz verankern? – Wir wollten sicherstellen, dass derartige Verhaltensvereinbarungen nur mit Zweidrittelmehrheit in jeder Kurie beschlossen werden können. Das heißt, zwei Drittel der Eltern, zwei Drittel der Lehrer und zwei Drittel der Schüler im Schulgemeinschaftsausschuss müssen zustimmen, damit es solche Verhaltensvereinbarungen gibt. Das war der Grund, warum wir das im Gesetz verankert haben wollten. – Das kommt nun leider nicht zustande.


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