Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 211

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung, die in 618 beigedruckt ist, zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, dass diese Entschließung vom Nationalrat einstimmig angenommen wurde. (E 91.)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, seinen Bericht 619 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Bericht ist vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit angenommen worden.

Damit haben wir diesen Punkt der Tagesordnung erledigt.

15. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe (Suchtmittelgesetz – SMG) geändert wird (426/A)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Es liegen mir dazu einige Wortmeldungen vor. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Er hat das Wort für die Dauer – gemäß einer freiwilligen Redezeitbeschränkung – von 5 Minuten. – Bitte.

22.56

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sollen hier in erster Lesung eine Änderung zum Suchtmittelgesetz diskutieren. Es geht um einen sachlichen Bereich, nämlich um einen umfassenden Drogenbericht, der jährlich erstellt werden soll. Ich halte einen derartigen Bericht für notwendiger denn je, da mit 1. Juni die Änderungen zum Suchtmittelgesetz mit den verschärften Strafandrohungen in Kraft getreten sind, eine Änderung der Grenzmengenverordnung sowie eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes vorgenommen wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Politik ist es absolut notwendig, über die entsprechenden Daten und Informationen zu verfügen, um legislative Entscheidungen treffen zu können. Seitens unserer Fraktion sei ausdrücklich festgehalten: Diese Änderungen, die die Mehrheit in diesem Haus vorgenommen hat, haben weder die Zustimmung der Experten gefunden, noch sind sie durch entsprechende Daten abgesichert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen einen umfassenden Drogenbericht, der insbesondere auf die Änderungen, die durch Ihre Mehrheit vorgenommen worden sind, eingeht, denn das Ende in der Drogenpolitik hat sich schon im Jahr 2000 abgezeichnet. Vielleicht nur zwei Zahlen zur Information:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat 1999 noch 32 099 000 S für Drogenprävention aufgewendet, im Jahr 2000 waren es nur mehr 28 924 000 S.

Ein zweites Beispiel. Das Justizministerium hat zur medizinischen und therapeutischen Behandlung von Erkrankten 1999 60,8 Millionen Schilling aufgewendet, im Jahr 2000 nur mehr 55 Millionen Schilling.

Ihre Politik, meine sehr verehrten Damen und Herren, zieht sich durch die Förderung, durch Präventionsmaßnahmen, sie ist aber auch hinsichtlich der Strafsanktionen bemerkbar.

Ich möchte nur auf eines kurz eingehen. Die Experten haben sich sehr eindeutig zu der Frage geäußert, was von diesen neuen Normen zu halten ist. Ich zitiere Udo Jesionek, Präsident des Wiener Jugendgerichtshofs: Im Drogenbereich wird eine Tür aufgemacht, die lebenslange Haft auch in anderen Gesetzen nach sich ziehen könnte. – Zitatende. (Abg. Dr. Rasinger: Jacky, zum Thema reden!)


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