Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 77

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Wir freuen uns – da wir für die Bäuerinnen seit Jahrzehnten dafür gekämpft und 1990 als ersten Schritt die Teilzeitbeihilfe erreicht haben –, dass nun in diesem Bereich volle soziale Gerechtigkeit und soziale Gleichheit hergestellt werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.06

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte.

13.06

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einige Dinge ergänzen. Es ist sehr viel über die Kinderbetreuungseinrichtungen gesprochen worden und von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion an die Adresse der Bundesregierung der Vorwurf gekommen, dass für diesen Bereich von Seiten der Bundesregierung nicht mehr vorgesorgt wird.

Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren, vor allem Frau Kollegin Prammer, darauf aufmerksam machen, dass es im Rahmen des AMS ein eigenes Programm für Wiedereinsteigerinnen gibt, das eine umfangreiche Liste von besonderen Maßnahmen für Frauen umfasst, damit sie im Berufsleben wieder besser Fuß fassen können als in der Vergangenheit, und dass im Rahmen dieses Programms eine Kinderbetreuungsbeihilfe für 16 000 Förderungsfälle im Jahre 2000 und nach den heutigen Schätzungen auch für das heurige Jahr etwa in diesem Ausmaß vorgesehen ist. Das sind etwa 115,8 Millionen Schilling im vorigen Jahr und im heurigen Jahr etwa 120 Millionen Schilling an Bundesmitteln, die für die Ausweitung der Öffnungszeiten und für die Verbesserungen bei Kinderbetreuungseinrichtungen aufgewendet werden.

Darüber hinaus will ich Ihnen sagen, dass das Arbeitsmarktservice im Jahre 2000 120 Millionen Schilling für die Verbesserung der Situation von Kinderbetreuungseinrichtungen aufgewendet hat und im Jahre 2001 150 Millionen Schilling aufwenden wird, um zusätzliche Förderungsmaßnahmen für Wiedereinsteigerinnen in das Berufsleben zu setzen.

Man kann also sagen, dass beide Maßnahmen zusammen etwa ein Drittel des Volumens der Kindergartenmilliarde ausmachen werden, die in der Vergangenheit für diese Zwecke vorhanden war, weil im ersten Jahr bekanntermaßen die Kindergartenmilliarde keine Milliarde an Bundesmitteln bedurfte, sondern nur 586 Millionen, und im zweiten Jahr auch nur annähernd 600 Millionen. Ich kann also feststellen, dass der Bund zwar nicht mehr Mittel in der gleichen Höhe aufwendet, aber durchaus auch Maßnahmen in seinem Bereich setzt, die auf Grund der Verfassungslage und des Föderalismus eigentlich den Ländern und den Gemeinden zukommen würden.

Zum Zweiten, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich noch darauf hinweisen, dass mit dem Kinderbetreuungsgeld auch eine wichtige gesundheitspolitische Maßnahme getroffen wird, nämlich die verpflichtende Teilnahme am Mutter-Kind-Pass und eine zusätzliche Untersuchung im Rahmen des Mutter-Kind-Passes im fünften Lebensjahr des Kindes, die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt wird.

Die Philosophie dahinter ist klar: Die Impfmüdigkeit in der österreichischen Bevölkerung muss wieder beseitigt werden. Es gibt in wichtigen Bereichen, etwa bei Poliomyelitis, also bei der Kinderlähmung, eine unzureichende Durchimpfungsrate unserer Bevölkerung. Weiters ist festzustellen, dass die Eingangsuntersuchungen im Rahmen des Schuleintrittes oftmals zu spät kommen und im fünften Lebensjahr des Kindes wichtige, notwendige Korrekturen im Gesundheitsbereich rechtzeitig erkannt und damit umfassender und für das gesamte Leben besser getätigt werden können.

Ich glaube daher, wenn man das gesamte Paket betrachtet, dass der Vorwurf, diese Bundesregierung denke zu kurz, eindeutig falsch ist.


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