Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 89

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In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und GenossInnen betreffend Erhöhung der Familienbeihilfe um 5 000 S pro Jahr und Kind sowie jährliche Bereitstellung von 1 Milliarde Schilling zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (620 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Kinderbetreuungsgeldgesetz erlassen wird sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Karenzgeldgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden und

über den Antrag 33/A (E) der Abgeordneten Georg Schwarzenberger und Genossen betreffend Karenzgeld für alle – Ausweitung des Karenzgeldanspruches auf alle Mütter (Väter) sowie Umwandlung des Karenzgeldes zu einer Familienleistung (715 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. "Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage betreffend eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes vorzulegen, die eine Erhöhung der Familienbeihilfe um 5 000 S pro Kind und Jahr vorsieht.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den nächsten 5 Jahren jährlich 1 Milliarde Schilling zum weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen bereitzustellen."

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Es geht in diesem Antrag also im Wesentlichen um die Erhöhung der Familienbeihilfe um 5 000 S und um eine wichtige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, nämlich eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung. Es wird in diesem Antrag die Bereitstellung von einer Milliarde Schilling in den nächsten fünf Jahren gefordert, denn, meine Damen und Herren, Kinder brauchen Liebe, was Sie betonen, was wir betonen, und Zeit. Kinder brauchen Eltern, die über ausreichend Zeit, Geld und qualifizierte Kinderbetreuungseinrichtungen verfügen. Das Kindergeld ist kein familienpolitischer Fortschritt und verspricht Effekte, die nicht erfüllt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

13.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der eben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichen Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand, damit mit zur Verhandlung und in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

13.56

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kinderbetreuungsgeld, eine langjährige Forderung der Österreichischen Volkspartei und auch des Familien-Volksbegehrens, wird allen Familien mit Kleinkindern in ganz Österreich zugute kommen. Es stellt die vorläufige Krönung der


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