Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 175

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trittsalters um 1,5 Jahre – wären unser sicherlich gutes Pensionssystem und die verhältnismäßig hohe Pensionsbemessung nicht weiter zu finanzieren.

Auch wollen wir eines nicht: ein Generationenproblem, und Generationenprobleme wären, wenn es keine Anpassung im Pensionsbereich gäbe, vorprogrammiert.

Wenn man also Gutes bewahren will, dann muss man zeitgerecht Anpassungen und Veränderungen durchführen, und das mit Augenmaß. Das, glaube ich, ist geschehen.

Ich möchte mich aber in meinen Ausführungen mit dem vorliegenden Abänderungsantrag der Koalitionsparteien befassen, der den § 13c des Beamtengehaltsgesetzes betrifft, der die Bezugsansprüche bei Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall von öffentlich Bediensteten regelt.

Es wird zukünftig bei einer mehr als sechsmonatigen Dienstverhinderung durch Krankheit oder Unfall eine Fortzahlung des Bezuges in einem Ausmaß von 80 Prozent des Gehaltes geben, wobei die Nebengebühren eingerechnet und berücksichtigt werden. Ich möchte eines sagen: Das war eine ganz wichtige und soziale Entscheidung, die hier getroffen worden ist, denn der Bezug des öffentlich Bediensteten ist auf Nebengebühren aufgebaut. Diese Neudefinierung des § 13c ist eine faire und menschliche Lösung.

Der Bezug eines Beamten ist auf Nebengebühren aufgebaut – das habe ich schon erwähnt –, und der Verlust dieser Nebengebühren bei einer länger als 30 Tage dauernden Dienstverhinderung im Krankheitsfall und eine weitere Bezugskürzung nach sechs Monaten um ein Drittel des Bezuges, wie es das bis jetzt geltende Gesetz vorgesehen hat, würde natürlich gerade für junge Beamte einen enorm großen Härtefall darstellen. Darum haben wir seitens des ÖAAB bereits vor einem Jahr sehr kritisch diese Gesetzesvorlage mit Bezug auf den § 13c ins Auge gefasst und bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gemeinsam mit dem Kollegen Reindl einen diesbezüglichen Entschließungsantrag eingebracht, dem dieses heute zur Beschlussfassung vorliegende – vernünftige, wie ich meine – Ergebnis folgte.

Bedanken möchte ich mich bei all jenen, die verhandelt und diesen Abänderungsantrag in diese Richtung gebracht haben. Es ist das der richtige Weg. Es ist das ein Gesetz mit Herz und Hirn und lässt vor allem jene, die am Beginn ihrer Beschäftigungslaufbahn stehen, hoffen, in eine abgesicherte Zukunft zu blicken. (Beifall bei der ÖVP.)

19.31

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Um Fragestellungen oder Unsicherheiten von vornherein auszuschließen: Da es eine Reihe kurzfristig eingebrachter Abänderungsanträge beziehungsweise auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gibt und auf Grund der Komplexität eine kurzfristige Fertigstellung des Croquis nicht möglich ist, wird die Abstimmung darüber nach dem nächsten Tagesordnungspunkt erfolgen. Daher wird jetzt nicht eingeläutet.

Es stehen dazu jetzt noch zwei Redner auf der Liste. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.

19.32

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Erinnerung rufen möchte ich, warum wir diese Materie heute diskutieren: dies deshalb, weil der Verfassungsgerichtshof die ursprüngliche Beschlussfassung wegen formaler Fehler aufgehoben hat. Und der Verfassungsgerichtshof hat damit festgestellt, dass es sich dabei um eine Husch-Pfusch-Aktion gehandelt hat, eine Husch-Pfusch-Aktion, die ja übrigens nicht die erste und einzige dieser blau-schwarzen Koalition ist. Aus diesem Grund haben wir uns heute noch einmal damit auseinander zu setzen.

Auch wenn sich diese Bundesregierung in einer Krise befindet – vor allem mit all ihren Husch-Pfusch-Aktionen und Vorlagen –, kann man dennoch, so meine ich, sagen, dass diese Krise auch eine Chance darstellt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, diese Chance nützen Sie nicht, und Sie sind weder in der Lage, den formalen, vor allem aber


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