Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 179

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8. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (484 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (736 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Dietachmayr zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

19.45

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses geplante Gesetz ist wieder einmal so ein typischer Fall: Zuerst schickt man einen Entwurf aus, dann geht davon eine Regierungsvorlage aus – so, und damit hat es sich! Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert, dass es sicherlich Möglichkeiten gäbe, einen gemeinsamen Weg zu finden, dass auch die Zustimmung unserer Fraktion dazu möglich wäre.

Ziel ist – wieder einmal! – Ausgliederung und Privatisierung. Ziel ist offenbar die "Ausgliederung" der gesamten Personalkosten im Bereich der Zuerkennung des Insolvenz-Ausfallgeldes und der Verwaltung des IA-Fonds. Unter Beibehaltung der derzeitigen Organisationsform mittels Erstattung durch den Insolvenzausgleichsfonds könnte dieses Ziel auch bewerkstelligt werden. Die ursprünglich geplante Einbeziehung des Fonds in die Gesellschaft scheiterte wahrscheinlich an der zu erwartenden Überschuldung des Fonds wegen der verfassungswidrigen Entnahme von 5,8 Milliarden Schilling zugunsten des Budgets.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen, unter welchen Bedingungen wir unsere Zustimmung geben könnten: dann, wenn einige markante Punkte berücksichtigt werden; wenn beispielsweise ersichtlich wäre, dass mit diesem neuen Gesetz ein Ausbau der Kundenorientierung, ein Ausbau der Mitarbeiterorientierung zur Sicherung der Unternehmens- und Organisationsqualität erfolgen würde, wenn keine Kostenerhöhung oder -überwälzung auf Dritte im Zuge dieser Ausgliederung erfolgen würde und vor allem keine Leistungskürzungen als Vorbereitung beziehungsweise als Folge dieser Ausgliederung zu erwarten wären.

Nun zur Finanzierung. Anlauf- und Umstrukturierungskosten sowie deren Übernahme müssten durch den Bund erfolgen, eine Weitertragung der Personalkosten durch den Bund und vor allem die Leistung eines Verwaltungskostenbeitrages des Bundes an den IAF zur Abdeckung des Administrativaufwandes, um sicherzustellen, dass die Beiträge ausschließlich zur Anspruchsabdeckung im Sinne des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes zur Verfügung stehen. Das ist umso mehr berechtigt, als ja bereits im Jahre 2000 2 Milliarden Schilling und im Jahre 2001 3,7 Milliarden Schilling zur Budgetsanierung aus dem IAF abgezweigt wurden und gleichzeitig Leistungskürzungen, insbesondere Kürzungen etwa bei der Leistung von Verzugszinsen an die Arbeitnehmer, erfolgt sind.

Auch die regionale Erreichbarkeit – dazu wird später mein Kollege Dobnigg noch etwas sagen – müsste gesichert sein.

Was die Gesellschaftskonstruktion und deren Ziele anlangt: Auch da sollte eine Sicherstellung dahin gehend erfolgen, dass nicht Unternehmensziele verfolgt werden, die sich nachteilig auf die rasche Abwicklung eines IESG-Verfahrens auswirken; ebenso, dass keine Tochtergesellschaften gegründet werden, auch wenn es heißt, gewinnorientierte Geschäftsfelder können aufgebaut werden. Wer trägt dann das Risiko, wenn statt Gewinne auch einmal Verluste erwirtschaftet werden? – Also eine sehr unsichere Sache!

Es ist sicherzustellen, dass die Zielgruppe des IESG, die Arbeitnehmer, und die Leistungsverpflichteten, die Arbeitgeber, auch in die Unternehmenspolitik eingebunden werden. Daher unsere Forderung: Einbindung der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer, also der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes, sowie der Wirtschaftskammer in den Aufsichtsrat!


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