Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 31

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Der Aufruf dieser Dringlichen Anfrage wird um 15 Uhr erfolgen.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2396/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine Kurzdebatte über die Beantwortung 2396/AB der Anfrage 2383/J der Abgeordneten Dr. Kostelka betreffend die bundesweite Schließung von Gendarmerieposten durch den Herrn Bundesminister für Inneres durchzuführen.

Da in der heutigen Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage durchgeführt wird, wird diese Kurzdebatte im Anschluss an die Diskussion der Dringlichen Anfrage stattfinden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 8 bis 18, 19 und 20 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es wurde eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 145 Minuten und Grüne 115 Minuten.

Im Hinblick auf den Wunsch des ORF, die heutige Sitzung zeitweise direkt im Fernsehen zu übertragen, und zwar von 9 Uhr bis 13 Uhr, besteht Einvernehmen über folgende Redeordnung in dieser Zeit: zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, sodann die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 15 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten und anschließend die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 15 Minuten.

Bevor ich jetzt weiterlese, darf ich daran erinnern, dass wir gestern mit der Zeit nicht ausgekommen sind, aber heute um etwa 15 Minuten früher dran sind. Ich schätze daher, dass es bei den 8 Minuten für die dritte Runde bleiben kann, die wir gestern praktiziert haben, weil es gestern keine tatsächlichen Berichtigungen gegeben hat. Wenn ich so schaue, dann glaube ich, dass wir für die dritte Runde 8 Minuten Redezeit der Abgeordneten vorsehen können.

Dann heißt das, dass nach der zweiten Runde eine dritte Runde mit je 8 Minuten pro Fraktion und, falls gewünscht, die Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 5 Minuten vorgesehen sind. – So schaut jetzt der Vorschlag aus.

Das Hohe Haus hat darüber das letzte Wort. Ich frage daher: Gibt es Einwendungen gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (634 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks (Rundfunkgesetz – RFG), BGBl. Nr. 379/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001, und das Arbeitsverfassungsgesetz 1974,


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