Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 80

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Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ausdrücklich stelle ich damit auch fest, dass selbstverständlich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Damit stelle ich fest, dass auch die verfassungsmäßig erforderliche Mehrheit gegeben ist.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Einem, Mag. Schweitzer, Dr. Spindelegger, Dr. Lichtenberger und Genossen betreffend Einrichtung eines "Konvents" für den Post-Nizza-Prozess.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest. (E 99.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 808 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich neuerlich die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Genossen haben dazu einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über diesen Zusatzantrag und sodann über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Der Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenberger und Genossen sieht die Einfügung einer Ziffer 7a vor.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, und damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, und damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle neuerlich fest: Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, angenommen.

5. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (723 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Zustellgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs


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