Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 254

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Sprachen alle Übersetzungen aller Directives oder Richtlinien auf europäischer Ebene haben, jede Rechtsprechung dazu, auch jeden Fall des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, des Gerichts der ersten Instanz und des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Das ist wirklich etwas unglaublich Faszinierendes, und es verbessert die Qualität der Rechtsberatung auch in anderen Bereichen.

Es ist aber auch notwendig, dass man einen Rechtsrahmen für die Nutzung des Internet und des E-Commerce schafft. Mit diesem Gesetz wird die bestehende Richtlinie umgesetzt. Meiner Ansicht nach beweist die Umsetzung dieser Richtlinie einmal mehr, dass der ursprüngliche Gedanke eines rechtsfreien Raums des Internet völlig absurd und unrichtig ist, denn: Das Recht ist Internet-neutral, das heißt, dass alle Rechtsvorschriften auch auf das Internet und die Inhalte, die dort verbreitet werden, Anwendung zu finden haben.

Es gibt einige Sonderbestimmungen, die jetzt mit dieser Regierungsvorlage eingeführt werden, so beispielsweise die Haftung bei der Setzung von Links, die natürlich sehr bescheiden angesetzt werden muss, weil jeder Link eine Erweiterung der Informationsmöglichkeiten bedeutet, jede Site willkürlich verändert werden kann und man es dem Inhaber einer Homepage nicht zumuten kann, dass er überwacht, wie sich alle Links entwickeln. Aber dann, wenn eine Rechtswidrigkeit festgestellt wird, muss es die Möglichkeit geben, dass man einschreitet und den Provider aufmerksam macht: Dieser Link ist sofort zu streichen, weil er in Persönlichkeitsrechte eingreift, weil er gegen Urheberrechte verstößt oder dergleichen.

Das sieht auch diese Regierungsvorlage vor, neben dem Niederlassungsprinzip, das im so genannten koordinierten Bereich gilt, nämlich in jenem Bereich, der von der Richtlinie direkt erfasst ist und vertikal in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Ich glaube, es ist sehr notwendig, einigermaßen Rechtssicherheit für denjenigen zu schaffen, der Leistungen im Internet anbietet, damit er sich darauf verlassen kann: Wenn er das Recht seines eigenen Staates – dort, wo er den Content ins Internet stellt – erfüllt, dann erfüllt er gleichzeitig alle Verpflichtungen.

Es ist sehr wichtig, dass dieses Herkunftslandprinzip nicht schlechthin, sondern nur eingeschränkt im koordinierten Bereich gilt. In anderen Bereichen bleibt es bei der Souveränität der Mitgliedstaaten – und das ist auch gut so –, genauso wie etwa bei der Fernsehrichtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen ein koordinierter Bereich vorgesehen ist, in dem ausschließlich das Recht des inländischen Programmanbieters gilt, aber dort, wo schwer wiegende Verletzungen beispielsweise im Inhalt – Jugendgefährdung und so weiter – stattfinden, auch das Recht des einzelnen Staates zu beachten ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

23.42

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Kollege Krüger, sicherlich: Internet eröffnet neue Welten – nur sind in Sachen E-Commerce die Welten beileibe keine heilen Welten. Wenn man einer Studie des "Consumer International" folgt – ich zitiere aus der "Süddeutschen Zeitung" vom 4. Oktober dieses Jahres –, stellt man fest: beim Internet-Shopping bewege man sich wie in einem Minenfeld. Das liegt daran, dass es noch zu wenige Verbraucherschutzmaßnahmen, dass es noch zu wenig Kontrolle und dass vor allem noch eine Reihe von Irreführungen gibt.

Sicherlich gewährleistet die EU-Richtlinie und deren Umsetzung auf nationaler Ebene auch hier in Österreich zumindest etwas mehr an Kontrolle. Allerdings gibt es immer noch relativ große Graubereiche. Hier werden Beispiele aufgezählt: der Ventilator und die Computermouse waren nicht lieferbar, die Bücher kamen vier Monate zu spät – statt zu Weihnachten zu Ostern –, das Hotelzimmer war viel zu teuer, und insgesamt hat man Schwierigkeiten, wenn man etwas zurückgeben will. – Das ist Faktum. Da ist also noch massiv etwas in Richtung Konsumentenschutz und Konsumsicherheit für die Käuferinnen und Käufer zu tun.


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