Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 192

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Ich bitte jene Abgeordneten, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, und damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, und damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

16. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über den Entschließungsantrag 512/A (E) der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend Einführung eines Prognoseverfahrens für den Übertritt von der Volksschule in die Sekundarstufe I (882 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir kommen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Antoni. Ich erteile es ihm hiemit.

20.20

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe schon bei der Debatte zur Dringlichen Anfrage darauf hingewiesen, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Österreich eine höhere Bildung anstreben, das heißt, die Matura ablegen wollen, deutlich im Steigen begriffen ist.

Ich habe auch erwähnt, dass innerhalb der vergangenen 25 Jahre der Prozentsatz der Maturanten von etwa 15 auf über 32 Prozent gestiegen ist. Ich halte diese Tatsache für eine gute Entwicklung und begrüße sie auch, weil innerhalb der Europäischen Union der Abschluss einer Sekundarstufe II, also das Absolvieren einer Reifeprüfung, zunehmend als Minimalqualifikation für die Verwendung auf dem Arbeitsmarkt definiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesminister! Ich gehe davon aus, da Sie regelmäßig am Tisch der europäischen Bildungsminister sitzen, dass Ihnen diese Entwicklung bekannt ist und Sie informiert sind. Deshalb verstehe ich nicht, dass Sie trotzdem in Österreich eine Entwicklung von Prognoseverfahren zulassen wollen, deren Ziel es ist – das ist ja unverkennbar –, den Zugang zur höheren Bildung einzuschränken beziehungsweise zu erschweren. Sie wollen – das steht auch in der Begründung des Entschließungsantrages – Schülerströme umlenken. Sie wollen Eltern, Erziehungsberechtigten, aber auch den Schülerinnen und Schülern das Recht nehmen, das chancenreichere Angebot der AHS-Unterstufe zu wählen, und damit den offenen Zugang zur höheren Bildung einschränken.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da die Bundesregierung Entwicklungen im Bildungsbereich bedauerlicherweise ausschließlich unter dem Dogma des Nulldefizits betrachtet, wird die Einführung solcher Prognoseverfahren der Selektion von Schülerinnen und Schülern Tür und Tor öffnen. Außerdem werden Prognoseverfahren auch dazu führen, dass die Integration von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die AHS zu Grabe getragen wird.

Frau Bundesminister! Wenn Ihnen ein Mehr an höherer Bildung wirklich ein Anliegen ist, so wie das auch bei den anderen Bildungsministern der Europäischen Union der Fall ist, dann müssten gerade Sie die jetzt geplante Entwicklung von Prognoseverfahren ablehnen. Als Bildungsministerin wissen Sie, dass 85 Prozent der Schülerinnen und Schüler der AHS-Unterstufen in der Folge Oberstufenschulen besuchen. Sie wissen aber auch, dass nur ein Drittel der Schülerinnen und Schüler, die die Hauptschule besuchen, sich in der Folge für Oberstufenschulen entscheiden.


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