Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 215

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Zum Zweiten hat Herr Professor Grünewald soeben behauptet, ich habe gesagt, es habe innerhalb der gesamten Zeit des unentgeltlichen Bildungszuganges keinerlei Umverteilungseffekte gegeben.

Ich berichtige ihn tatsächlich: Ich habe gesagt, dass, wenn zwei Drittel der Studierenden Kinder von bildungsnahen Schichten und von Eltern aus dem höchsten Einkommensdrittel sind, das eine Umverteilung von unten nach oben hin zum höheren Einkommensdrittel ist. Das ist richtig, und in vielen – auch Ihnen vorliegenden – Studien so dargestellt. (Zwischenrufe bei den Grünen und bei der SPÖ.)

21.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! – In Ordnung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

21.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Abgeordnete Hakl! Wir werden trotz Ihrer Aufklärung wahrscheinlich am heutigen Abend bei der Suche nach der richtigen ÖH-Vorsitzenden in Innsbruck nicht weiterkommen. (Abg. Mag. Hakl: Sie hat sich mir so bekannt gegeben!) Ich denke allerdings, dass es sich doch so verhalten dürfte, dass sie nicht vom VSStÖ ist. Das scheint hiemit und trotz der gewundenen Ausrede beziehungsweise Berichtigung Ihrerseits doch einigermaßen klar zu sein. (Abg. Dr. Khol: Seid nicht so kleinlich!)

Ich werde mich jetzt nicht mit der Arithmetik der oberen und der unteren Drittel weiter beschäftigen, sondern auf das für mich viel wesentlichere und spannendere Thema des Datenschutzes eingehen, Frau Bundesministerin.

Ich muss ehrlich sagen: Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass eine derartige Bestimmung hier so formuliert wird. Ich habe sie jetzt selbst zwei bis drei Mal lesen müssen, um glauben zu können, dass die Formulierung, wie sie Kollege Brosz beschrieben hat, so darin enthalten ist.

Damit ich aber nicht mit dieser Formulierung beginne beziehungsweise beginnen muss, erzähle ich Ihnen ganz kurz – es dauert nicht lange – etwas aus der Geschichte: Im Jahre 1998 gab es nämlich schon Vorbesprechungen betreffend dieses jetzt zu beschließende Bildungsdokumentationsgesetz im Bundesministerium. Ich habe auch hier im Nationalrat darüber berichtet. Es haben sich einige Beamte des Bundesministeriums mit dem Hauptverband getroffen, und in diesem Gespräch haben die Vertreter des Hauptverbandes damals gesagt: Vorsicht! Das sind sensible Daten, die ihr angreifen wollt!

Daraufhin ist offensichtlich vom Bundesministerium gesagt worden: Das macht nichts! Wir wollen sie trotzdem! – Damals hat der Hauptverband, dem es im Wesentlichen darum gegangen ist, sein Projekt "Chipcard" durchzusetzen, dem Unterrichtsministerium zugesagt, sich für eine Änderung des Datenschutzgesetzes in der Hinsicht einzusetzen, dass auch sensible Daten verarbeitet werden dürfen.

Ich kann es noch einmal vorlesen: "Hauptverband warnt vor der Verwendung sensibler Daten. Diese dürfen nur bei Zustimmung der betroffenen Einzelperson weitergegeben werden." – Das ist auch jetzt im Datenschutzgesetz 2000 noch so. Was Sie aber im Bildungsdokumentationsgesetz machen, das ist eine Weitergabe sensibler Daten ohne Zustimmung der Betroffenen. – Ich komme dann noch dazu.

Weiters heißt es, dass Details der neuen Regelung mit dem Hauptverband abzuklären seien, der Hauptverband sichere aber Unterstützung auch bei Datenschutzgesetzänderung zu. – Wesentlich scheint mir, dass schon damals darüber als über sensible Daten, die verarbeitet werden sollen, geredet wurde, die tatsächlich mehr als sensibel sind, wie etwa Noten, Fünferlisten et cetera. Damals war klar, dass man diese Daten derzeit nicht angreifen darf, dass man sie aber sehr wohl angreifen darf, wenn entsprechende Änderungen durchgesetzt werden können.


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