Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 127

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zu machen, obwohl Ihnen die Familienverbände – der Katholische Familienverband, der ÖVP-Familienbund und die Beratungsstellen – die Türe geradezu eintreten. Die wissen nämlich aus ihrer Beratungsarbeit, was das für die Frauen, denen Sie das versprochen haben, bedeutet.

Keine Übergangsbestimmungen bedeuten, keinen Groschen Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Wenn ein Kind am 31. Dezember 2001 auf die Welt kommt, dann hat es Pech gehabt, denn das bedeutet null Schilling Kinderbetreuungsgeld. Wird das Kind jedoch am oder nach dem 1. Jänner 2002 geboren, dann bedeutet das 200 000 S ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Öllinger, Ihr Klub bittet mich, Sie auf die freiwillige Redezeitbeschränkung aufmerksam zu machen. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Ich danke, Herr Präsident! Ich habe das schon zur Kenntnis genommen.

Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren! Von einem Tag hängt es ab, ob es 200 000 S für die betreffenden Frauen gibt!

Deshalb bringe ich jetzt folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Karl Öllinger betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz (828 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts 878 der Beilagen geändert werden

Der Nationalrat möge beschließen:

Artikel 2 der Regierungsvorlage (828 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichts 878 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Nach Ziffer 2 wird folgende Ziffer 3 angefügt:

3. § 49 Abs. 1 lautet:

"Dieses Bundesgesetz tritt – mit Ausnahme der §§ 24 Abs. 4 und 38 Abs. 3 – am 1. Jänner 2002 in Kraft und ist für Kinder, die nach diesem Zeitpunkt geboren werden, im vollen Umfang anzuwenden. Für Kinder, die vor dem 1. Jänner 2002 geboren wurden," (Abg. Haller spricht mit Abg. Knerzl)  – Frau Kollegin Haller, passen Sie auf, dem sollten Sie doch zustimmen können! – "bestehen die Restansprüche auf Kinderbetreuungsgeld bis maximal zur Vollendung des 36. Lebensmonats, soweit die sonstigen Voraussetzungen nach diesem Bundesgesetz erfüllt sind."

*****

Das, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, wären Sie eigentlich allen Frauen, die ihre Kinder nach dem 1. Juli 2000 geboren haben, schuldig, weil Sie denen das Kinderbetreuungsgeld versprochen haben, weil oft genug gesagt wurde, dass es eine entsprechende Abhilfe geben werde.

Ich stelle fest: Aus der Rede und auch aus den Zwischenrufen der Kollegin Haller geht hervor, dass Sie dort, wo Sie konkret in Notfällen befindlichen Personen helfen könnten, das nicht tun! (Beifall bei den Grünen.)

16.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht worden und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.


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