Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 92. Sitzung / Seite 35

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Zum Bundes-Sportförderungsgesetz ist nur noch eines festzustellen, sehr geehrte Frau Vizekanzlerin, und zwar, dass von unserer Seite prinzipiell auf keinen Fall ein Einwand dagegen erhoben wird, dass bei der Vergabe von entsprechend hohen Summen bei Investitionen für Großsportanlagen ein Controlling eingeführt wird. Das ist auf keinen Fall abzulehnen, sondern das ist zu begrüßen! Dazu haben wir auch gerne unsere Zustimmung gegeben.

Was wir allerdings angemerkt haben – und auch dafür gilt unsere Anerkennung –, ist, dass es unbedingt notwendig ist, auch im Sinne der Haftungsfrage, gerichtlich beeidete Sachverständige und Wirtschaftsprüfer einzusetzen, die in diesem Bereich das entsprechende Controlling durchführen sollen. Es kann nicht sein, dass willkürlich eingesetzte Personen diese Kontrolle ausüben, sondern es muss auch im Sinne der Haftung für den Förderungsnehmer möglich sein, dass wir auf eine entsprechende Rechtssicherheit zurückgreifen.

In diesem Sinne sind wir froh darüber, dass diese Abänderung in die Gesetzgebung Eingang gefunden hat, und wir denken, dass es schon aus diesem Grund auch für die SPÖ-Fraktion notwendig und richtig ist, diesem Bundes-Sportförderungsgesetz zuzustimmen.

Abschließend möchte ich jedenfalls Folgendes bemerken: Trotz der Beschneidungs- und Einmischungstendenzen, die diese Bundesregierung in fast allen Bereichen unserer Gesellschaft erkennen lässt, haben Sie, Frau Sportministerin, offensichtlich erkannt, dass die Autonomie des Sportes anzuerkennen ist und dass die ExpertInnen und gewählten VertreterInnen des Sportes und der Dachverbände in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen sind. Damit wird es gelingen, auch in Zukunft für die Sportlerinnen und Sportler in Österreich die entsprechend richtige Zielsetzung festzuschreiben und eine gemeinsame Sportausübung und eine Motivation zu mehr Sportausübung hier in unserem Land sicherzustellen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

10.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

10.26

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Sportministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! "Ein guter Tag beginnt mit Sport", darf ich abwandelnd den Herrn Finanzminister zitieren. Wir sind also unter neuer Führung von der mitternächtlichen "Mantschlerei" im Sektor Sportdebatten in eine frühe, frische Morgenstunde gerückt, und dafür vorweg schönen Dank! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Schasching hat nach ihrer kurzen Pflichtübung, auf die Regierung loszugehen, abschließend versöhnende Worte gefunden und gemeint, die Frau Vizekanzlerin habe die Bereitschaft erkennen lassen, die Autonomie des Sportes anzuerkennen. – Liebe Frau Kollegin Schasching! Nur bei der Zeitwahl haben Sie sich mit dieser Aussage geirrt. Die Frau Bundesministerin hat die Autonomie des Sportes endlich geschaffen und lebt sie auch, denn diese Autonomie war bisher zweifellos nicht gegeben. Ich weiß, wovon ich rede.

Die Frau Vizekanzlerin hat mit Kompetenz und Charme die Herzen der Proponenten des österreichischen Sportes erobert. Das spürt man bei jedem Sport-Event, das spürt man bei den zahlreichen Diskussionsveranstaltungen, wo sie ganz einfach die Herzen und die Köpfe der Funktionäre, aber auch der Sportler selbst erobert hat, und dazu gratuliere ich Ihnen aus ganzem Herzen, Frau Vizekanzlerin!

Es ist nicht leicht, vor allem im Spitzensportbereich in diese teils durchaus egoistischen Köpfe einzudringen, und es ist Ihnen zuzuschreiben, dass Sie trotz der Verfilzung der politischen Ausgangssituation in diesem Bereich für eine deutliche Versachlichung und Entflechtung gesorgt haben. Danke vielmals! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die auf der Tagesordnung stehende Novelle zum Bundes-Sportförderungsgesetz kann stellvertretend für diesen Kurs angesehen werden. Wenn man etwa den letzten Rechnungshofbericht über die Sportförderung heraussucht, dann sieht man – und das war einleitend als Schwerpunkt vermerkt –, dass darin die bedarfsunabhängige Zuweisung der Förderungsmittel – also ohne dass vorher auch nur im Ansatz das Bedürfnis nachgewiesen worden wäre, dass man diese


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