Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 147

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gradwohl und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage 970 der Beilagen

In Artikel 1 Z 29 lautet § 17a Abs. 1 Z 1:

"1. die Rodungsfläche ein Ausmaß von 500 m2 nicht übersteigt, ausgenommen jene waldarmen Gebiete, wo das öffentliche Interesse an der Walderhaltung hinsichtlich seiner ökologischen Wirkungen ein besonderes Anliegen darstellt, und"

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Mit dem Beschluss dieses Abänderungsantrages, sehr geehrte Damen und Herren, würde das erreicht, was uns die Experten auch des Landwirtschaftsministeriums erklärt haben, nämlich dass viele Flächen, die von Rodung betroffen sind, kleiner als 500 m2 sind, aber in den waldarmen Gebieten nicht ein weiterer Kahlschlag und eine willkürliche Einschränkung des öffentlichen Gutes und des Erholungsgebietes Wald passieren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weitere Punkte aus dieser Forstgesetz-Novelle möchte ich nur kurz anführen: Es werden in Zukunft die Einschränkungen der Begehbarkeit erleichtert. Es ist eine Veränderung in der Begrifflichkeit von Schutz- und Bannwald vorgesehen, die nicht unsere Zustimmung finden kann. Dazu wird Kollege Wimmer noch weitere Ausführungen treffen. Es gibt noch viele andere Dinge, aber eines sticht besonders ins Auge: Der Waldschadensbericht, der bisher dem Parlament vorgelegt werden musste – heute ist ja schon sehr viel von Verantwortung die Rede gewesen, Verantwortung, die angeblich diese Regierung für die Republik Österreich übernimmt –, der hier diskutiert wurde und Grundlage für Abänderungen, Verbesserungen gewesen ist, soll in Zukunft zwar im Internet veröffentlicht werden, aber nicht mehr Gegenstand der Beratungen im Hohen Haus sein.

Das ist nicht die Verantwortung, die wir meinen, denn Verantwortung übernehmen und Verantwortung für Österreich tragen bedeutet für uns, dass man sich auch der Diskussion stellt, dass man sich nach der Diskussion auch den Abänderungen und den Verbesserungen widmet und man sich nicht wie bei der Ernährungssicherheitsagentur aus der Verantwortung empfiehlt, auf gut Steirisch: sich aus der Verantwortung schleicht. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Verantwortung für Österreich, sondern ein unverantwortliches Verhalten, das diese Bundesregierung an den Tag legt.

Herr Bundesminister, gestatten Sie mir abschließend noch eine Frage. In einer der letzten Sitzungen des Landwirtschaftsausschusses habe ich Sie gefragt, wie Sie die insgesamt 3 Milliarden Schilling an den Finanzminister zu überweisen gedenken, die nach den Budgets 2001 und 2002 von den Bundesforsten aufgebracht werden sollten. Sie erbaten sich damals Zeit, um das noch zu überlegen.

Es ist jetzt ungefähr zwei Monate her, dass wir darüber diskutiert haben. Die Zeit hätten Sie also gehabt. Ich stelle Ihnen heute noch einmal die Frage: Wie werden Sie diese 3 Milliarden Schilling aufbringen? Werden die Bundesforste belastet? Werden weitere Abverkäufe aus dem Besitz des öffentlichen Waldes durchgeführt, um das Nulldefizit zu finanzieren? Oder haben Sie andere Vorstellungen? Ich für meinen Teil befürchte, dass, nachdem schon mit dem Abverkauf des Waldes begonnen wurde, dieser Abverkauf des öffentlichen Waldes fortgeführt werden wird, und nach der Fortführung des Ausverkaufes des österreichischen Waldes sind Sie mit dieser Forstgesetz-Novelle auch noch dabei, die Forstfachkräfte aus dem Wald zu jagen. Ich sage Ihnen, Herr Bundesminister: Von Verantwortung kann hier nicht die Rede sein! (Beifall bei der SPÖ.)

16.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Gradwohl steht zur Verhandlung und zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.


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