Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 178

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der soeben vom Abgeordneten Schultes in seinen Kernpunkten erläuterte Abänderungsantrag, der schriftlich verteilt wurde, ausreichend unterstützt ist, in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit der Verhandlungsmaterie und daher auch mit zur Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung steht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 599/A der Abgeordneten Böhacker, Dr. Stummvoll und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes (1023 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel 4 (Änderung des Bundesstraßengesetzes 1971) Z 28 lautet im Verzeichnis 1, Bundesstraßen A (Bundesautobahnen), die Beschreibung der Strecke der A 10 Tauern Autobahn:

"Knoten Salzburg (A 1) – Altenmarkt/Pongau – Katschbergtunnel – Knoten Spittal-Millstätter See – Knoten Villach (A 2, A 11), einschließlich Knoten Pongau – Bischofshofen (ehemalige B 164, ehemalige B 311) sowie einschließlich Lieserhofen (ehemalige B 98) – Knoten Spittal-Millstätter See – Lendorf (ehemalige B 100)"

2. Im Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes ) hat Z 1 zu lauten:

"1. Artikel II § 8 lautet:

"§ 8. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft wird ermächtigt, im Bereich der Gemeinde Erl Kosten für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Autobahn Rosenheim – Kiefersfelden auf deutschem Staatsgebiet zu übernehmen.""

3. Nach dem neuen Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes) Z 1 ist folgende Z 2 einzufügen:

"2. Im Artikel II § 16 entfällt die Wortfolge "6, 8 und"."

4. Im Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes) erhält die bisherige Z 1 die Bezeichnung "3".

5. Im Artikel 7 (Änderung des Änderung des ASFINAG-Gesetzes) erhält die bisherige Z 2 die Bezeichnung "4" und lautet:

"4. Im Artikel XI § 2 wird die Wortfolge "14, 15 und 16" ersetzt durch die Wortfolge "6, 14, 15 und 16", wird die Wortfolge "2 Abs. 2, 9 und 10" ersetzt durch die Wortfolge "2 Abs. 2, 8, 9 und 10" und entfällt die Wortfolge "hinsichtlich des Artikel IX § 1 bis 3 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich des Artikel IX § 4 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, hinsichtlich des Artikel IX § 5 der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit" samt folgendem Beistrich."


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